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Becherwerfer von St.-Pauli-Spiel identifiziert

Becherwerfer des St.-Pauli-Spiels identifiziert

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Bundesligist FC St. Pauli drohen nach der Bierbecher-Attacke auf Schiedsrichter-Assistent Thorsten Schiffner mit anschließendem Spielabbruch weiter drastische Strafen.

Frankfurt. 

Der Verantwortliche für den Abbruch des Bundesligaspiels zwischen dem FC St. Pauli und Schalke 04 ist identifiziert. Dies teilte der Hamburger Bundesliga-Klub auf seiner Homepage mit. Zugleich machten die Hanseaten deutlich, dass sie von dem mutmaßlichen Täter Schadenersatz fordern werden.

Der Stadionbesucher hatte Schiedsrichter-Assistent Thorsten Schiffner kurz vor Spielende mit einem gefüllten Bierbecher beworfen und im Nacken getroffen. Weil Schiffner benommen zu Boden ging und anschließend über Schmerzen klagte, brach Schiedsrichter Deniz Aytekin die Partie in der 89. Minute beim Stand von 2:0 für die Gäste ab.

Bundesligist FC St. Pauli drohen nach der Bierbecher-Attacke mit anschließendem Spielabbruch weiter drastische Strafen. Am Montag forderte der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) die Hamburger zu einer ausführlichen Stellungnahme zu den Vorkommnissen beim Bundesligaspiel gegen Schalke 04 am vergangenen Freitag auf. Anschließend wird das DFB-Sportgericht im Laufe der Woche über das Strafmaß entscheiden.

„Der FC St. Pauli ist heute aufgefordert worden, eine Stellungnahme zu den Vorkommnissen abzugeben. Eine Entscheidung wird in den kommenden Tagen nach Eingang und Bewertung aller Unterlagen getroffen“, sagt DFB-Mediendirektor Ralf Köttker: „Diese ganze Angelegenheit ist kein Kavaliersdelikt.“

Auch über die Wertung des Freitagsspiels, das beim Abbruch durch Referee Deniz Aytekin in der 89. Minute 2:0 für Schalke stand, wird erst nach der offiziellen Stellungnahme von St. Pauli entschieden. Es ist allerdings abzusehen, dass die Richter die 2:0-Führung von Schalke 04 gemäß Paragraf 18, Absatz 4 der DFB-Verfahrensordnung in einen 2:0-Sieg umwandeln werden.

Welche Sanktionen gegen die Hamburger ausgesprochen werden, ist bis zur Entscheidung des DFB-Sportgerichts offen. Die Bandbreite reicht von einer drastischen Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro über ein „Geisterspiel“ ohne Zuschauer bis hin zu einer Platzsperre. „Das Sportgericht wird ein Urteil fällen, wir werden es annehmen“, sagte Sportchef Helmut Schulte.