Am 23. Oktober 2022 sorgte das Auswärtsspiel vom FC Schalke 04 in Berlin vor allem abseits des Spielfeldes für mächtig Wirbel. Der 2:1-Sieg von Hertha BSC wurde nach Abpfiff schon fast zur Nebensache – denn im Gäste-Fanblock kam es zu enormen Ausschreitungen.
Als Polizeibeamte dazustießen, wurden sie aufs Übelste beleidigt, geschubst und getreten. Einer der Beamten wurde dabei so schwer verletzt, dass er nicht nur ohnmächtig von seinen Kollegen nach draußen getragen werden musste, sondern seitdem auch seinen Dienst nicht mehr antreten kann.
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Unter den beteiligten und gewaltbereiten Schalke-Fans war auch Fabian E. – wie Aufnahmen aus dem Olympiastadion beweisen. Am Dienstag (22. Oktober) stand er deshalb vor dem Berliner Amtsgericht. Unser Partner-Portal BERLIN LIVE war bei der Verhandlung vor Ort.
FC Schalke 04: Fan landet vor Berliner Gericht
Auch wenn die Clips zeigen, dass der Schalke-Anhänger einem der Berliner Polizeibeamten einen Schubser, dem anderen einen Tritt verpasste, stellte er im Laufe der Verhandlung klar: „Ich bin kein Gewalttäter!“ Stattdessen zähle für den gelernten Altenpfleger stets die Einstellung, anderen Menschen zu helfen. Danach sah es am besagten Tag nach Abpfiff allerdings nicht aus, als der 28-Jährige eine Zigarette geraucht haben soll und das ausufernde Treiben im Block beobachtete.
„Wieso sind Sie nicht einfach gegangen?“, kann die Richterin das Verhalten nach Spielende nicht nachvollziehen. „Das frage ich mich auch. Ich gucke gerne zu“, stammelte Fabian E. an der Seite seines Anwalts auf der Anklagebank. Eine Entschuldigung beim geschädigten Polizeibeamten sowie dessen Kollege im Zeugenstand bekam er allerdings klar und deutlich über die Lippen.
FC Schalke 04: Anhänger wird verurteilt
Unbestraft kam der Schalke-Fan daraufhin aber trotzdem nicht davon. Nach einer kurzen Unterbrechung der Verhandlung stand das Urteil fest: 1 Jahr und 8 Monate auf Bewährung. Hinzu kommt für Fabian E. die Zahlung einer Schmerzensgeldsumme in Höhe von 5.200 Euro an den getretenen Polizisten.
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Was hingegen die Forderung der Staatsanwaltschaft war und mit welchem Urteil der Angeklagte selbst zuvor gerechnet hatte, liest du bei unserem Partner-Portal BERLIN LIVE.