Neue Durchführungsbestimmungen für den Verbandspokal hat der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen jetzt in Kraft gesetzt. Sie sollen nicht nur die Endspiele in Kreis- und Verbandspokal aufwerten, sondern insgesamt die Attraktivität des Wettbewerbs steigern.
Proficlubs setzen Millionen und Abermillionen um, Amateure gucken in die Röhre. Das ist der Trend im Fußball, gegen den die Zwerge vor zwei, drei Jahren mal den Aufstand probten, als sie gegen die Bundesligaspiele am heiligen Sonntagnachmittag protestierten. Viele Ehrenamtler sind sauer auf ihren Verband – aber auch da sind etliche Leute am Werk, die um die Nöte der Basis wissen und nach Lösungen suchen.
Einer von ihnen heißt Reinhold Spohn, ist Vorsitzender des Fußballkreises Herne und – neben weiteren Funktionen im Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen — auch Vorsitzender des Verbands-Fußball-Ausschusses. Als solcher hat Spohn jetzt zusammen mit Thomas Berndsen, Abteilungsleiter Fußball im FLVW, ein neues Qualifikationssystem für den Verbandspokal ausgetüftelt, das schon in die laufende Spielzeit hineinwirkt.
Teilnahmeberechtigt am Verbandspokal sind auch künftig 64 Mannschaften. Ab der Saison 2014/2015 sind folgende Teams qualifiziert: Die westfälischen Mannschaften der 3. Liga und der Regionalliga (derzeit 7); die auf den Rängen 2 bis 6 platzierten Vereine der Oberliga Westfalen (5); die Meister der beiden Westfalenligen (2), der Landesligen (4), der Bezirksligen (12) sowie die Kreispokalsieger der 30 Kreise (30). Damit sind 60 Plätze vergeben. Die verbleibenden Plätze (aktuell sind es vier) werden an die Kreise vergeben, die die meisten Herrenmannschaften stellen, die aktiv am Spielbetrieb der Kreisligen teilnehmen.
Die beiden westfälischen Plätze in der 1. DFB-Pokal-Hauptrunde gehen künftig an den Verbandspokalsieger und den Meister der Oberliga Westfalen.
Der Meister der Oberliga Westfalen muss 50 Prozent vom Fernsehgeld der 1. Runde in einen Solidartopf des FLVW abführen. Diese Summe von derzeit 55 000 Euro wird an die ausscheidenden Mannschaften der jeweiligen Runde des Verbandspokals wie folgt ausgeschüttet: 1. Runde 400 Euro; 2. Runde 800 Euro; 3. Runde 1200 Euro; 4. Runde 2000 Euro; 5. Runde 2500 Euro; 6. Runde: 5000 Euro.
Bislang war es so, dass die 30 Kreise je nach Größe ein bis drei Teilnehmer in den Verbandspokal entsandten. „Gesetzt“ waren zudem alle Dritt- und Regionalligisten. Das ändert sich nun. Schon die 64 Plätze im Verbandspokal 2014/15 werden nach einem anderen Schlüssel vergeben. Die Kreise werden nunmehr durch ihre Pokalsieger vertreten, was die Kreispokalfinals enorm aufwertet. Teilnahmeberechtigt sind zudem die besten Oberligisten (Plätze 2 bis 6) sowie die Meister aller überkreislichen Ligen (siehe Info-Box).
„Wir wollten den Verbandspokal attraktiver machen. Ich denke, das ist gelungen“, meint Spohn – und verweist auch auf Gelder, die künftig aus einem Solidartopf an die Teilnehmer fließen. Gespeist wird er durch die Hälfte der Fernsehgelder, die dem Oberligameister als zweiten westfälischen Vertreter in der 1. DFB-Pokal-Hauptrunde zustehen. Der Verlierer des Verbandspokalfinals ist dann nicht mehr im DFB-Pokal dabei. „Jetzt haben wir ein echtes Endspiel, in dem es um eine Menge geht“, blickt Spohn voraus.