- Seit Montag müssen sich zwei Männer am Landgericht Bochum wegen Mordes verantworten
- Sie sollen die Tötung eines Mannes (29) geplant haben, der einen Audi R8 verkaufen wollte
- Christof S. soll ihn laut Anklage erwürgt haben – wer ist der Angeklagte?
Bochum.
Am ersten Verhandlungstag im Fall des Audi-Mordes von Bochum sind am Montag im Bochumer Landgericht die beiden Angeklagten gehört worden. Christof S. aus Bochum und Dieter B. aus Dortmund wird vorgeworfen, sich mit dem Verkäufer eines Audi R8 verabredet und ihn dann umgebracht zu haben.
Einer davon ist Christof S. (33). Er soll laut Anklage den Autoverkäufer Dimitri S. in den Schwitzkasten genommen und dann mit einem Hammer auf dessen Kopf eingeschlagen haben. Verkäufer Dimitri S. (29) erstickte am Würgen – länger als drei Minuten soll es gedauert haben. Im Nachhinein gaben sich die Männer gegenüber der Polizei gegenseitig die Schuld.
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Der Angeklagte Christof S. wurde 1985 geboren, wie er vor Gericht sagt. Vater sei Berufskraftfahrer, Mutter arbeite in einer Hausverwaltung. Zwei jüngere Geschwister. Wie lief es in der Familie? „Aus meiner Sicht ordentlich“, antwortet Christof S. „Ich war ein verwöhntes Kind. Meine Eltern haben sich gekümmert, dass ich meine Schule schaffe“.
Mit zwei Jahren kam er laut seinen Ausführungen nach Deutschland, wuchs in Duisburg auf. Grundschule, Hauptschule, dann Ausbildung als Kfz-Lackierer, sagt er. 2015 habe er sich dann mit einem Freund im Bereich Chiptuning und Lackierung von Autos selbstständig gemacht. Irgendwann habe das aber nicht mehr funktioniert. Der Kollege hätte bei der Arbeit getrunken und Autos falsch bearbeitet. Als der Angeklagte gehört wird, fällt auf, dass er sich alle seine Rechnungen hat bar bezahlen lassen. Ein Geschäftskonto gab es nicht. Viele Aufträge habe er schwarz umgesetzt, ohne Steuern zu zahlen, gibt Christof S. zu.
Hatte er die 81.000 Euro?
Einer der Kernpunkte der Verhandlung wird nun sein, herauszufinden, ob er die 81.000 Euro überhaupt hatte, die der Verkäufer des besagten Audi R8 für das Auto haben wollte. Wenn er sie nicht hatte, dann wäre das ein wichtiger Hinweis darauf, dass vor der Tat bereits klar war, dass das Auto gar nicht gekauft werden würde. Sie hätten dann vorsätzlich und aus Habgier getötet. Dies könnte ein Mordmerkmal sein und die spätere Strafe deutlich höher als bei Totschlag.
Mehrmals sollen geschäftliche und private Verträge auch über andere Personen als den Angeklagten selbst gelaufen sein. Obwohl es ihm laut eigener Aussage finanziell gut gegangen sei. Gleichzeitig, so geht aus Telefonüberwachungen der Polizei hervor, soll er aber Freunde gefragt haben, ob sie ihm zehn Euro leihen können. Die undurchsichtige finanzielle Lage soll der Steuerberater des Angeklagten durchsichtiger machen. Auch er wird in dem Prozess gehört werden.
Welche Rolle spielt die Ex-Freundin?
Eine wichtige Rolle spielt offenbar auch die Exfreundin des Angeklagten. Mit ihr sei er im Jahr 2015 nach nur drei Wochen Beziehung zusammengezogen, habe eine Firma für Fahrzeugveredelung mit ihr gegründet, wie Christof S. im Prozess sagt. Drei Autos des Angeklagten sollen auf ihren Namen gelaufen sein. Ein finanzierter Golf laut Aussage des Angeklagten demnach auf ihren Vater. Einen Peugeot habe sie dem Angeklagten nach der Trennung geschenkt, wie er sagt. Angeblich, weil sie durch einen Unfall noch Schulden bei ihm gehabt hätte.
Sie habe sich dann einen neuen Freund gesucht, im Gegenzug suchte er sich, wie er sagt, „Abwechslung bei Freundinnen von ihr“. Und sei immer wieder mit Sportwagen wie Lamborghini und Audi R8 am Haus der Ex vorbeigefahren, wie er im Prozess erklärt. „Mit erstem Gang, dann draufdrücken und dann knallt das halt“, wie er sagt. Die Autos hätte er von Kunden bekommen, um sie zu bearbeiten.