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Bochum: Anwohner hören Hilfeschreie in Hochhaus – Polizei bricht Tür auf und erlebt eine Überraschung

Bochum: Anwohner hören Hilfeschreie in Hochhaus – Polizei bricht Tür auf und erlebt eine Überraschung

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Die Polizei musste die Tür aufbrechen, um in die Wohnung zu gelangen. (Symbolbild) Foto: imago/biky

Bochum. 

Hilfeschreie, ein Polizeieinsatz und eine glücklich vereinte Familie – wie kann das zusammenpassen?

Der Reihe nach: Am Montagabend hören mehrere Bewohner eines Hochhauses in Bochum-Wattenscheid Hilfeschreie aus einer Wohnung. Kurz nach 22 Uhr rufen sie die 110. Sie vermuten Streitigkeiten zwischen Familienangehörigen.

Als die Beamten eintreffen, vernehmen auch sie die Schreie.

Polizei hört Hilfeschreie und macht erstaunliche Entdeckung

Da niemand die Wohnungstür öffnet, bricht die Polizei kurzerhand die Eingangstür auf. Im Gäste-WC der Wohnung empfing die Beamten nur ein spielendes kleines Mädchen. Doch wo ist die Familie der Zweijährigen?

Die Hilferufe drangen aus einem Nebenraum. In dem verschlossenen Badezimmer befanden sich die weiteren Familienmitglieder des Mädchens. Vom Badezimmerschlüssel fehlt hingegen jede Spur.

Also bleibt den Beamten auch hier nichts anderes übrig, als die Tür gewaltsam zu öffnen.

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Zweijährige schließt ihre Familie im Badezimmer ein

Doch wie kam es zu der verzwickten Situation?

„Das Mädchen schloss die Mutter (21) mitsamt Schwester (sechs Monate) und Oma im Badezimmer ein und versteckte den Schlüssel so gut, dass sie diesen nicht mehr auffinden konnte“, berichtet Polizeisprecherin Nicole Schüttauf. Die Eingesperrten riefen deshalb lautstark um Hilfe und machten so auf sich aufmerksam.

Ende gut, beinahe alles gut: Die Familie lag sich glücklich in den Armen. Die Kosten für die gewaltsam geöffnete Badezimmer übernahm der Wohnungsinhaber nach Absprache mit der Polizei.

Bei der Eingangstür hingegen konnten sich Polizei und Besitzer zuvor hingegen nicht absprechen. Da die Beamten eine mögliche Gefahr nicht ausschließen konnten, musste sie hier schnell handeln. Daher trägt auch diesen Schaden der Wohnungsinhaber. (mb)