Bochum.
Doppelmörder Marcel Heße aus Herne ist am Mittwoch zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Die Begründung des Gerichts lautete, dass „eine besondere Schwere der Schuld“ vorliege. Heße sei deshalb nicht nach Jugendstrafrecht zu verurteilen gewesen. Eine Sicherheitsverwahrung ist vorbehalten.
Marcel Heße hat dieses Urteil hingenommen, ohne eine Miene zu verziehen – seine übliche Verhaltensweise in diesem langen Prozess.
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Zudem verzichtete er auf sein Recht, vor Gericht ein letztes Wort sprechen zu können. Sein Pflichtverteidiger Michael Emde erklärte dazu: „Ich habe ihm nicht dazu geraten, unbedingt ein letztes Wort abzugeben, das musste er selbst entscheiden. Ein solches letztes Wort muss aus Überzeugung und einem inneren Wunsch heraus kommen. Mein Mandant hatte einen solchen Wunsch offenbar nicht.“
Marcel Heße will nicht in Revision gehen
Das Urteil des Landgerichts Bochum ist noch nicht rechtskräftig. Marcel Heße werde es aber hinnehmen und nicht in Revision gehen, kündigte sein Anwalt am Mittwoch im Gericht an.
„Er nimmt das Ganze sehr sachlich auf, es kam kaum etwas anderes in Betracht. Nach dem psychologischen Gutachten war mit dem Ergebnis von heute zu rechnen. Das war ihm völlig bewusst.“
Das waren die Morde von Marcel Heße
Marcel Heße hat am 6. März den Nachbarsjungen Jaden unter einem Vorwand in die Wohnung seiner Mutter gelockt: Im Keller solle er kurz eine Leiter halten. Dann zückte Heße ein Messer und stach 58 Mal auf das Kind ein. Später schickte er Bilder des Opfers per Whatsapp an einen Bekannten.
Nach der Tat versteckte Heße sich zunächst in einem Waldstück und suchte dann Unterschlupf bei seinem Freund Christopher W.. Als Christopher am nächsten Tag aus den Medien erfuhr, dass nach Marcel Heße gefahndet wird und er seinen Bekannten darauf ansprach, zog dieser erneut sein Messer, stach insgesamt 62 Mal auf Christopher ein und strangulierte ihn mit einem Judogürtel.