Bochum.
Im Strafprozess gegen Doppelmörder Marcel Heße am Landgericht Bochum geht es nicht nur darum, Heßes Schuld zu klären und das Strafmaß zu bestimmen.
Die Familien der beiden Opfer Jaden (†9) und Christopher W. (†22) fordern am Montag als Nebenkläger über ihre Anwälte 50.000 bzw. 100.000 Euro Schmerzensgeld.
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100.000 Euro als „angemessenes Schmerzensgeld“
Nebenklägeranwalt Reinhard Peters verlas die so genannte Adhäsionsklage für die Erbengemeinschaft der Familie R.: Auf Grund der Schwere der Tat und im Vergleich zu ähnlichen Taten sei ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro für Jadens Familie angemessen.
Mutter von Christopher W. leidet immer noch
Im Namen von W. verlas Rechtsanwältin Nicola Skoberne die Klage. Sie beschrieb die Tat an Christopher anhand des Berichts der Gerichtsmedizin. Sie hält ein Schmerzengeld für 100.000 Euro für angemessen, da nicht nur Christopher einen langsamen und qualvollen Tot erleiden musste, sondern die Tat seine Mutter auch psychisch schwer belastet.
Außerdem seien durch den Brand in der ehemals gemeinsamen Wohnung alle Habseligkeiten zerstört worden.
Wann das Urteil im Prozess gegen Marcel Heße am Landgericht Bochum fällt, ist noch offen. Der Termin wurde vom 25. Januar auf unbekannt verschoben.