Bochum.
Achtung an alle Fans des Ruhr Park Bochum.
Erneut muss der Ruhr Park Bochum auf Änderungen in der Corona-Schutzverordnung reagieren. Seit dem 13. Januar gelten deshalb neue Regeln.
Vor dem nächsten Shopping-Besuch im Ruhr Park Bochum sollten Kunden ein paar Dinge wissen.
Ruhr Park Bochum: Diese Corona-Regeln gelten jetzt
Nach wie vor gilt für die Besucher, die einfach nur shoppen wollen, die 2G-Regel. Ausgenommen hiervon sind Geschäfte des täglichen Bedarfs (Lebensmittelhändler, Optiker, Babyfachmärkte, Apotheken, Blumenfachgeschäfte, Drogerien und Buchhandlungen), wie der Ruhr Park bei Facebook verkündete.
Zur Kontrolle setzt das Einkaufszentrum weiterhin auf eine altbewährte Maßnahme. Vor Shopeintritt muss jeder Kunde seinen 2G-Nachweis vorzeigen. Dann erhält er einen Eintritts-Stempel und kann sich im Ruhr Park frei aufhalten. Vor Eintritt in das nächste Geschäft muss nur der Handrücken mit dem Stempel gezeigt werden, kein Nachweis mehr.
Ruhr Park Bochum: DAS ist neu!
Für die Gastronomie gelten jetzt jedoch verschärftere Regeln. Wer etwas essen oder trinken möchte, benötigt einen 2G Plus-Nachweis. Nur geimpft oder genesen zu sein reicht nicht mehr. Nur mit einem zusätzlichen Schnelltest (max. 24 Stunden alt) oder PCR-Test (max. 48 Stunden alt) kann das Angebot auf der Bistro-Ebene in Anspruch genommen werden.
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Aktuelle Corona-Regeln im Ruhr Park Bochum:
- 2G im Einzelhandel und für körpernahe Dienstleistungen (Kosmetikbehandlung, Nagelmaniküre, etc.)
- Ausnahmen von der 2G-Regel: Lebensmittelhändler, Optiker, Babyfachmärkte, Apotheken, Blumenfachgeschäfte, Drogerien und Buchhandlungen
- 3G für Friseure
- 2G+ für Gastro (Geimpft, Genesen plus negativer Test, Geboosterte)
- Maskenpflicht, außer in den Open-Air-Bereichen
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Ausgenommen von dieser Regel sind frisch geboosterte Personen. Wer in den letzten drei Monaten eine Auffrischungsimpfung bekommen hat, benötigt keinen Test. Doch es gib noch eine weitere Ausnahme.
Ruhr Park Bochum korrigiert sich
Zahlreiche User bei Facebook wunderten sich etwas, dass Menschen, die eine Erstimpfung mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson bekommen haben und in NRW nach der zweiten Impfung als Geboosterte eingestuft werden, keine Erwähnung fanden.
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Das Open-Air Einkaufszentrum hat daraufhin nochmal beim Ordnungsamt nachgehakt und sich anschließend korrigiert: „Kleine Korrektur, denn ihr habt absolut recht: Personen, die die Erstimpfung mit Johnson & Johnson erhalten haben, gelten auch bereits ab der 2. Impfung als geboostert“. (cg)
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