Bochum.
Im Ruhr Park Bochum gilt in den meisten Geschäften die 2G-Regelung.
Das heißt: Rein kommt nur, wer geimpft und genesen ist. Das wird im Ruhr Park Bochum auch streng kontrolliert. Doch was heißt das genau?
Ruhr Park Bochum: 2G-Status und Ausweis vorzeigen
Wer aktuell in dem Einkaufszentrum shoppen möchte, der muss sich auf einige neue Regeln einstellen. Denn konnte man bislang einfach so in jedes Geschäft, so muss man jetzt bei vielen Geschäften seinen Impfausweis oder das Genesenen-Zertifikat vorzeigen. Das heißt Handy oder Zettelwirtschaft ausgepackt, Personalausweis dazu, erst danach darf man in den Laden. Ab Mittwoch, 8. Dezember, ist auch die Schonfrist für die Läden vorbei.
Sprich: Ab heute MUSS kontrolliert werden.
Diese Regeln hat sich nicht das Einkaufszentrum überlegt, es ist eine deutschlandweite Corona-Vorschrift!
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Das ist die Stadt Bochum:
- erste urkundliche Erwähnung im Jahr 890
- mit 365.587 Einwohnern (Stand: Dezember 2019) die sechstgrößte Stadt in NRW
- besitzt sechs Stadtbezirke
- Sehenswürdigkeiten unter anderen: Deutsches Bergbau-Museum, Kemnader See, Eisenbahnmuseum
- Oberbürgermeister ist Thomas Eiskirch (SPD)
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Dass die Kontrollen umständlich sind, wissen die Betreiber des Ruhr Parks. Deshalb setzen sie jetzt auf eine elegantere Lösung.
Auf der offiziellen Facebook-Seite erklären die Betreiber des Einkaufszentrums ihre Idee: Statt an jedem Laden neu seinen Impfausweis vorzuzeigen, können Kunden im ersten Shop, den sie aufsuchen, ihren Impfpass (oder Genesenenzertifikat) zusammen mit dem Personalausweis vorzeigen. Dann bekommen sie auf Wunsch einen Stempel auf das Handgelenk. Diesen können sie im nächsten Laden einfach vorzeigen. Das Vorzeigen eines 2G-Nachweises entfällt. Damit sparen sich Kunden und Ladenbesitzer Zeit.
Zusätzlich gibt es Stempel an der Rezeption unter dem weißen Zelt und bis zum 23. Dezember in der 2. Geschenkkartenverkaufsstelle vor Depot sowie beim Einpackservice im Kiosk vor Rituals.
Ruhr Park Bochum: Kunden begrüßen Neuregelung
Viele Kunden begrüßen die neuen Regeln oder haben zumindest Verständnis.
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„Finde die Lösung sehr gut“, schreibt eine Nutzerin.
Andere weisen auf die Rechtslage hin: „Durch das Verfahren mit den Stempeln versucht der Ruhrpark ja einfach nur, die ohnehin schon bescheidene Situation für die Shops und die Kunden irgendwie zu vereinfachen. Die Betreiber des Ruhrparks und der Shops würden sich sicherlich auch andere Zeiten wünschen, aber es ist wie es ist.“
Ein Dritter sieht „da wirklich kein Problem“. „Eine vernünftige und einfache Lösung“, die Ansicht vertritt ein weiterer Facebook-User.
Ausgenommen von der 2G-Regel sind natürlich Geschäfte des täglichen Bedarfs, also Lebensmittelhändler, Optiker, Babyfachmärkte, Apotheken, Blumenfachgeschäfte, Drogerien und Friseure. Beim Friseur muss allerdings ein negativer Test vorgezeigt werden! (evo)