Bochum.
Sami A.hat recht ruhig gewohnt. Alte Zechenhäuser säumen die kleinen Straßen im Bochumer Stadtteil Hamme.
„Alle wissen schon lange, dass der hier wohnt“, erzählt ein ehemaliger Nachbar von Sami A. und zeigt auf das Haus, in dem A. gewohnt hat: Beigefarben, Spitzdach – unauffällig. „Von mir aus soll er da bleiben, wo er jetzt ist“, sagt er, zögert kurz und erklärt dann: „Am besten machen die dort mit dem, was die wollen.“
Sami A.: Nachbarn sind nicht gut auf den Fall zu sprechen
Sie sind nicht unbedingt gut zu sprechen auf den Ex-Nachbarn hier im Viertel. Auch, weil es mit der Ruhe jetzt erst mal vorbei ist. „Wir wohnen hier seit 40 Jahren, es war immer ruhig“, erzählt eine ältere Frau, die ein paar Häuser weiter mit ihrem Mann im Vorgarten sitzt. „Seit der Abschiebung haben wir keine Ruhe mehr. Überall Reporter“, sagt sie.
Am 13. Juli ist Sami A., der als islamistischer Gefährder gilt, abgeschoben worden. Die Abschiebung war aber nicht rechtmäßig, wie jüngst das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden hat. Deshalb muss Sami A. aus seinem Heimatland zurück nach Deutschland geholt werden – auf Kosten des Steuerzahlers. Auch, wenn er dann vielleicht sofort wieder abgeschoben wird – diesmal rechtmäßig.
Kritiker: Joachim Stamp hat Rechtsstaat ausgehebelt
Kritiker sagen: NRW-Integrationsminister Joachim Stamp hat sich über den Rechtsstaat hinweggesetzt und so für die absurde Situation gesorgt, dass Bochum einen Gefährder zurückholen muss.
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Der politische Streit ist vielen hier egal – sie sehen vor allem die Konsequenz: Ein gefährlicher Mann ist womöglich bald wieder ihr Nachbar. Eine Anwohnerin, die seit acht Jahren hier wohnt, sagt: „Ich wünsche keinem was Böses, aber wenn man so etwas getan hat wie der, sollte man nicht hier sein dürfen.“
„Ich wünsch keinem was Böses, aber…“
Sami A. soll der Ex-Leibwächter von Osama Bin Laden gewesen und mit Terroristen zusammengearbeitet haben. Mutmaßlich hatte er auch Kontakt zu Drahtziehern des Anschlags auf das World Trade Center 2001. In Deutschland soll Sami A. in Salafistenkreisen aktiv gewesen sein und sich als radikalislamischer Prediger hervorgetan haben. Der 42-Jährige hatte das alles stets bestritten.
„Auch wenn der in Deutschland nichts getan hat, hat der vorher schlimme Dinge getan und muss deswegen weg“, findet die Anwohnerin. Seine Frau und die Kinder habe sie früher öfter auf der Straße gesehen, inzwischen soll die Familie weggezogen sein. Probleme gab es eigentlich nie, sagt sie: „Wir kommen hier alle miteinander klar.“
Ob Sami A. zurückkehrt, ist unklar
Ob Sami A. überhaupt zurückkommt, ist unklar. Derzeit darf er nicht aus Tunesien ausreisen, gegen ihn läuft ein Verfahren. Sollte er tatsächlich doch nach Deutschland zurückkehren, dürfte er recht schnell wieder abgeschoben werden. Denn sobald die Bundesregierung eine Zusicherung Tunesiens darüber hat, dass Sami A. dort keine Folter droht, gibt es keine Gründe für ein Abschiebeverbot mehr.
Das Prozedere liegt dann in den Händen des Integrationsministers und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Eine Außenstelle der Behörde ist zufällig in Bochum-Hamme: Keine 300 Meter von Sami A.s ehemaliger Wohnung entfernt.