Bochum.
Das werden die Verantwortlichen und Fans von Borussia Mönchengladbach nicht gerne hören. Der VfL Bochum fordert nach dem Spielabbruch gegen die Fohlen am vergangenen Wochenende ein Wiederholungsspiel.
Und das obwohl es ein Fan des VfL Bochum war, der für den Becherwurf-Skandal gesorgt hatte. Doch der Anwalt des Vereins vertritt eine klare Position.
VfL Bochum fordert Wiederholungsspiel gegen Gladbach – mit dieser Begründung
Es geschah in der 69. Spielminute im Bochumer Ruhrstadion. Einem Mann auf den Rängen brannten plötzlich die Sicherungen durch.
Ein Getränkebecher flog von den Rängen und traf Schiedsrichterassistent Christian Gittelmann am Kopf (mehr dazu hier >>>). „Wir verurteilen den Becherwurf, das ist eine massive Straftat, da gibt es nichts schönzureden, das ist verurteilungswürdig, das ist unerträglich“, stellte VfL-Anwalt Horst Kletke gegenüber der Deutschen Presse-Agentur klar, fügte jedoch an: „Aber wenn ein Straftäter einen Becher wirft, dann trifft den VfL Bochum keine Schuld.“
VfL Bochum: Anwalt verweist auf diesen DFB-Paragraphen
Denn der Stadiongast habe sein Getränk auf völlig legalem Wege gekauft. Der VfL hätte die Straftat damit nicht verhindern können. „Deshalb muss das Spiel wiederholt werden. Das steht in Paragraf 18, im vierten Punkt der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB“, sagte Kletke.
Dort heißt es: „Wird ein Bundesspiel ohne Verschulden beider Mannschaften vorzeitig abgebrochen, so ist es an demselben Ort zu wiederholen.“
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Anders würde sich der Fall nach Ansicht von Kletke darstellen, wenn der Täter sein Wurfgeschoss ins Fußball-Stadion geschmuggelt hätte und die VfL-Sicherheitsleute das übersehen hätten.
Ob der DFB diese Ansicht teilen wird, muss sich nun zeigen. Moralisch gesehen, stehen die Bochumer jedenfalls auf der Verliererseite. Schließlich kam der Becher nicht nur aus den eigenen Reihen – der VfL lag zudem rund 20 Minuten vor Schluss mit 0:2 zurück.
Der mutmaßliche Täter wurde nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft mittlerweile geschnappt (alles dazu hier >>>). (ak mit dpa)