Nach dem Becherwurf-Skandal beim Duell des VfL Bochum gegen Borussia Mönchengladbach ist eine Entscheidung gefallen.
Das DFB-Sportgericht hat die Partie mit 2:0 für Borussia Mönchengladbach gewertet. Der VfL Bochum geht damit leer aus.
VfL Bochum: Becherwur-Skandal – Gladbach gewinnt am grünen Tisch
Am Mittwochabend hatte der VfL Bochum noch auf eine Spielwiederholung gepocht. „Wenn ein Straftäter einen Becher wirft, dann trifft den VfL Bochum keine Schuld“, hatte VfL-Anwalt Horst Kletke erklärt. Der Becherwerfer habe sein Getränk legal gekauft, der VfL hätte die Straftat nicht verhindern können.
„Deshalb muss das Spiel wiederholt werden. Das steht in Paragraf 18, im vierten Punkt der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB“, sagte Kletke (Hier mehr dazu!). Das DFB-Sportgericht sieht das anders.
Der DFB teilte mit, dass die Partie „im Einzelrichterverfahren mit 2:0 Toren für Mönchengladbach als gewonnen gewertet“ wird.
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VfL Bochum: SO erklärt der DFB das Urteil
Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, erläutert das Urteil: „Gemäß der für alle Vereine geltenden Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist das Spiel für den VfL Bochum mit 0:2 als verloren zu werten, da der Verein für seine Zuschauer verantwortlich ist und das Verschulden der Zuschauer dem Verein zuzurechnen ist. Die Spielumwertung ist in Paragraph 18, Nummer 4, als Rechtsfolge zwingend und alternativlos vorgeschrieben. Ein Wiederholungsspiel oder ein Nachspielen der letzten gut 20 Minuten ist daher nicht möglich.“
Die Partie zwischen dem VfL Bochum und Borussia Mönchengladbach war am vergangenen Freitag (18. März) in der 70. Minute abgebrochen worden. Schiedsrichterassistent Christian Gittelmann wurde zuvor von einem Bierbecher am Kopf getroffen. (fs)
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