Wer Ende Oktober mit dem Zug in Dortmund, Bochum, Gelsenkirchen oder Recklinghausen ankommt, der muss eventuell sein Reisegepäck überdenken.
Die Bundespolizei Sankt Augustin will diese Bahnhöfe vom 27. bis zum 31. Oktober zur Waffenverbotszone erklären. „Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art“ dürfen dann nicht mitgeführt werden.
Dortmund, Bochum, Gelsenkirchen und Recklinghausen: Waffenverbotszone am Bahnhof – aber nur für kurze Zeit
Hintergrund ist, dass die Anzahl der Gewaltdelikte im Zusammenhang mit „gefährlichen Gegenständen“ während der Corona-Pandemie nicht parallel zu den Fahrgastzahlen gesunken ist. Trotz geschlossenen Discos und Nachtclubs sei es an den Hauptbahnhöfen immer wieder zu Auseinandersetzungen gekommen.
Dem will die Polizei mit der Waffenverbotszone in Gelsenkirchen, Bochum, Dortmund und Recklinghausen jetzt etwas entgegensetzen. Dort wollen die Beamten verstärkt Präsenz zeigen und Kontrollen durchführen.
Bedeutet das, dass Bahnreisende sich jetzt ihren Apfel nicht mehr im Zug schälen dürfen, weil sie kein Messer mitführen dürfen? Keineswegs, erklärt eine Polizeisprecherin. „Wir wollen die Menschen ansprechen, die unter Alkohol- oder Drogenmissbrauch gewalttätig werden.“
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Diese Gegenstände sind laut Beförderungsbedingungen in Zügen verboten:
- explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übelriechende oder ätzende Stoffe
- unverpackte oder ungeschützte Gegenstände, durch die Fahrgäste verletzt werden können
- Gegenstände, die über die Wagenumgrenzung hinausragen
- Selbstbalancierende Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange (sogenannte Segways)
- Laut Hausordnung der Deutschen Bahn sind außerdem auch aufsteigende Luftballons aller Art an Bahnhöfen verboten
- Immer gilt: Sicherheit und Ordnung des Betriebs dürfen nicht gestört werden
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Damit sollen Gewalttaten mit Messern und anderen Waffen abwehren. Das geschehe vor allem abends und nachts. Die Beamten seien daher zwischen 13 Uhr und 4 Uhr unterwegs.
Was ändert sich also für die Reisenden? Bastelscheren und Obstmesser dürfen weiterhin im Gepäck mitreisen. „Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen“ sowie Messer, die als Waffe gelten, müssen zuhause bleiben.
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Dortmund, Bochum, Gelsenkirchen, Recklinghausen: Das geschieht, wenn du doch eine Waffe mitführst
Wer dennoch eine Waffe mit sich führt, muss mit Konsequenzen rechnen. Die Polizei erklärt: „Bei Personen, die gegen das Waffenverbot verstoßen, kann ein Platzverweis, ein Bahnhofs-/ oder Beförderungsverbot, sowie ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro erhoben werden!“ (vh)