In Dortmund ist es in der Nordstadt für einen ehemaligen Lehrer zu einem unschönen Vorfall mit dem Ordnungsamt gekommen. Der Pensionär kassierte nämlich nach eigenen Angaben ein Knöllchen in einer Straße, obwohl er hier in Dortmund seit über 28 Jahren so parkt.
Für den Rentner ist die Situation völlig unverständlich, weil es seiner Meinung nach gar nicht möglich ist, auf dieser Straße anders zu parken. Und auf diese Ungerechtigkeit möchte der ehemalige Lehrer aufmerksam machen.
Dortmund: „Hier parken alle so“
Die „Ruhr Nachrichten“ sprachen mit dem aufgebrachten Pensionär. Reinhard Artmann wohnt schon seit mehreren Jahrzehnten in der Dortmunder Nordstadt und versteht die Welt nicht mehr: „Hier parken alle so – das geht ja gar nicht anders“. Der 74-jährige Rentner hat früher an der Geschwister-Scholl-Gesamtschule Physik und Chemie unterrichtet und ist sich sicher, nur wenn die ganze Reihe diagonal zur Straße parkt, ist überhaupt genügend Platz für alle Autos.
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Und obwohl das schon immer so war und alle so auf dieser Straße parken, hat ausgerechnet der Pensionär das Knöllchen bekommen. Kostenpunkt: 55 Euro. Der ehemalige Lehrer weiß natürlich auch, dass man auf dem Gehweg genügend Platz für Fußgänger und auch für eine Kinderwagen-Breite lassen muss. Deswegen würde er auch nicht an jeder Stelle der Straße diagonal auf der Straße parken und so den Gehweg teilweise in Anspruch nehmen.
Dortmund: „Warum gerade wir?“
Ende Juli gab es eine Baustelle auf der Blumenstraße, welche parallel zur Treibstraße verläuft. Dort standen dann auch Halteverbotsschilder, aber das Halteverbot galt nur von Montag bis Freitag. Artmann habe aber an einem Samstag dort geparkt. Daher war die Verwunderung groß, als auf einmal das 55-Euro-Knöllchen ins Haus flatterte. Der Vorwurf lautetet: Weil er auf dem Bürgersteig geparkt hatte, solle er 55 Euro zahlen.
Den ehemaligen Lehrer ärgert das, denn in über 28 Jahren hat sich „nichts geändert, da hat sich nie was getan, nur jetzt schlägt man bei mir zu“. Artmann ergänzte: „Wir haben in der Nähe geguckt, da hatte sonst keiner ein Strafmandat. Warum gerade wir?“ Artmann legte Widerspruch ein, bekam aber bereits die Antwort der Dortmunder Polizei, die ihm klarmachte: Nein, Widerspruch abgelehnt, Artmann solle bitte für sein Knöllchen zahlen.
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Auf Anfrage der „Ruhr Nachrichten“ teilte die Stadt Dortmund mit: „Beispielsweise darf in Bereichen ohne Beschilderung oder anderen Verboten (Bodenmarkierung) grundsätzlich am rechten Fahrbandrand geparkt werden.“ Das gilt allerdings nicht immer. Das sei nämlich „nur zulässig, wenn noch eine Fahrbahnrestbreite von mindestens 3,05 Meter verbleibt“. Den Platz braucht man beispielsweise für Müllabfuhr und Feuerwehr.
Und nach der gängigen Rechtsprechung müssen auf der Seite des Bürgersteigs mindestens 1,05 Meter frei bleiben. Und diesen Mindestplatz hat der ehemalige Lehrer nicht eingehalten, sodass er das 55-Euro-Knöllchen wohl oder übel zahlen muss. Für Artmann bleibt am Ende das Gefühl: „Da wird einfach jemand raus gepfiffen“. Er hätte sich gewünscht, dass dann wenigstens flächendeckend Knöllchen verteilt werden, aber so wirkt es für den 74-Jährigen nach reiner Willkür.