Dortmund.
Immer wieder müssen sich Beamte im öffentlichen Dienst mit den Anfeindungen von Maskenverweigerern in Dortmund auseinandersetzen.
Der Fall am Hauptbahnhof in Dortmund am Samstag ist dabei jedoch besonders erschreckend.
Dortmund: Maskenverweigerer greifen Polizisten an
Auch noch Monate nach Einführung der Maskenpflicht versuchen einige Menschen sich dieser zu widersetzen. Besonders hartnäckig wehrte sich ein junges Ehepaar aus Dortmund gegen die Auflagen. Dadurch kam es in der Nacht zu Sonntag zu heftigen Szenen am Hauptbahnhof.
Gegen 21.50 Uhr wiesen die Einsatzkräfte einen 32-Jährigen darauf hin, auch die Nase mit dem Mund-Nasenschutz zu bedecken. Dieser Aufforderung kam der Mann sofort nach. Seine Ehefrau, welche keine Mund-Nasenbedeckung trug, kam zur polizeilichen Kontrolle hinzu. Daraufhin forderten die Bundespolizisten die 30-Jährige auf, ebenfalls eine Maske zu tragen.
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Dann wurde die Frau zunehmend aggressiver und beleidigte die Beamten mehrfach. Die Dortmunderin versuchte sich der weiteren Kontrolle zu entziehen. Einer der Bundespolizisten hielt die Frau jedoch am Arm fest, woraufhin sich diese losriss, gezielt mit der Faust ins Gesicht des Beamten schlug und diesen auch an der linken Wange traf.
Als die Frau abgeführt werden sollte, mischte sich ihr Ehemann in die Auseinandersetzung ein. Der 31-Jährige sprang einen der Beamten von hinten an und schlug gezielt mit der Faust gegen dessen Kopf. Laut Polizei folgten mehrere Faustschläge und Tritte.
Dortmund: Mehrere Verfahren gegen das Ehepaar
Weitere Bundespolizisten waren notwendig, um die Eheleute zu stoppen. Unter enormer Gegenwehr brachten die Beamten die Angreifer schließlich zur Wache. Die Polizisten wurden durch die Attacke verletzt und suchten einen Arzt auf. Die Situation konnte mittels Bodycam aufgezeichnet werden.
Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab bei der Frau einen Wert von 0,6 Promille und bei dem Mann über 1,8 Promille. Nach der Anzeigenaufnahme konnten sie die Wache verlassen.
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Dem Ehepaar aus Dortmund steht nun ein Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Körperverletzung, sowie ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Verstoßes gegen die Coronaschutzverordnung bevor. (neb)