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Dortmund: Mann tötet Ehefrau vor Augen der Kinder – Tochter unter Tränen: „Er kam mit dem Messer“

Ein Mann aus Dortmund soll seine Frau vor den Augen der Kinder ermordet haben. Auch seine Tochter wurde verletzt. Sie erzählt Schreckliches.

Dortmund
u00a9 IMAGO/Bihlmayerfotografie

Mord oder Totschlag? Das ist der juristische Unterschied

Gibt es etwas Schlimmeres als das, was diese junge Frau mitansehen und selbst erleben musste? Am 26. November 2023 soll ein Familienvater (47) aus Dortmund die eigene Ehefrau mit einem Messer ermordet haben – vor den Augen des 12-jährigen Sohnes. Und auch die ältere Tochter (21) wurde laut Anklage vom Mann angegriffen und verletzt.

Am Freitag (7. Juni) trat sie in den Zeugenstand des Landgerichts Dortmund. Was sie den Richtern unter Tränen erzählte, lässt das Blut in den Adern gefrieren. Und könnte dafür mitentscheidend sein, ob ihr Vater wegen gefährlicher sowie vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit einem Mord und einem versuchten Mord für schuldig gesprochen wird…

Dortmund: Mann tötet Ehefrau vor Augen der Kinder

Die Tochter hatte sich kurz vor der Tat in die eigene Wohnung begeben, die unter der elterlichen Wohnung in der Dortmunder Nordstadt liegt. Die junge Frau erinnert sich: „Plötzlich hörte ich von oben ein Poltern!“ Sie sei sofort nach oben gestürmt. „Meine Mutter hat geschrien und gesagt, dass er sie gezwungen hat, Alkohol zu trinken“, so die 21-Jährige.

Sie habe sich schützend vor ihre Mutter gestellt – bis ihr Vater kam: „Er kam mit dem Messer.“ Ohne etwas zu sagen, soll der Jordanier erst auf seine Tochter, dann auf seine Frau eingestochen haben. Die 21-Jährige unter Tränen: „Ich fiel auf den Boden, meine Mutter wurde umgeworfen. Und dann hat er abwechselnd auf sie und mich eingestochen.“


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Immer wieder musste sie ihre Aussage unterbrechen, weil sie weinen musste. Am Ende überlebte nur die Tochter den Angriff. Und der Jüngste der Familie musste hilflos alles mit ansehen. Der Prozess wird fortgesetzt. Bei einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine mehrjährige Haftstrafe.