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Dortmund: Missbrauchsserie versetzte Joggerinnen in Angst und Schrecken – jetzt wird einem Mann der Prozess gemacht

Dortmund: Missbrauchsserie versetzte Joggerinnen in Angst und Schrecken – jetzt wird einem Mann der Prozess gemacht

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Foto: Julia Scholz

Dortmund. 

Die sexuellen Überfälle im Sommer 2018 versetzten Dortmund in Angst und Schrecken. Innerhalb von sechs Tagen schlug der mutmaßliche Täter zu und soll bei drei Frauen versucht haben, diese sexuell zu missbrauchen. Eine davon konnte sich aber aus seinem Griff befreien. Die Bevölkerung war schockiert, viele Dortmunder trauten sich nicht mehr, alleine joggen zu gehen. Die Polizei Dortmund kündigte an, mehr Präsenz in den Parks der Stadt zu zeigen.

Am Montag, 18. Februar, hat der Prozess gegen den 25-jährigen Francisc-Giani B. begonnen. Er soll für die schrecklichen Taten verantwortlich sein. In Handschellen wird er am Morgen in den Gerichtssaal am Dortmunder Landgericht begleitet. Der Mann sitzt seit 24. August 2018 in Untersuchungshaft.

Der gebürtige Rumäne spricht kein Deutsch, seine Dolmetscherin sitzt neben ihm und übersetzt die Sätze des Vorsitzenden Richters Dirk Kienitz. Schon bei der Aufnahme der Personalien schüttelt der Angeklagte den Kopf bei der Frage nach seinem Wohnsitz. Kienitz wollte wissen, ob es richtig sei, dass er keinen festen Wohnsitz habe.

Doch eine Richtigstellung folgte zu Prozessbeginn nicht. Der Angeklagte wollte sich noch nicht äußern, das teilte seine Verteidigerin Ina Klimpke mit. Nach der Verhandlung sprach sie von einer „geständigen Einlassung“, ließ dabei aber offen, ob und inwieweit er die jeweiligen Taten gestehen werde.

Dortmund: Missbrauchsserie versetzt Joggerinnen in Angst und Schrecken

Laut Anklageschrift soll Francisc-Giani B. die Frauen zu sexuellen Handlungen gezwungen haben oder versucht haben zu zwingen. Er habe sie unter Gewaltanwendung, auch mit einem Messer, gegen ihren Willen körperlich missbraucht.

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So soll der 25-Jährige die erste Frau (54) am Montag, 13. August 2018, in der Nähe des Dortmunder Zoos beim Joggen überwältigt haben. Er soll sie beinahe bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben. (hier mehr zu dem Fall lesen). Der Täter zog ihr Shirt und die Hose herunter. Völlig verzweifelt bot die Frau ihm an, ihn mit der Hand zu befriedigen, um den Geschlechtsverkehr möglichst aus dem Weg zu gehen.

Danach forderte er ihr Bargeld. Doch die Joggerin hatte kein Portemonnaie dabei, nur ein altes Handy. Doch das interessierte ihn nicht.

Im Anschluss veröffentlichte die Polizei ein Phantombild des Täters. Am folgenden Samstag wurden zwei weitere Frauen Opfer von Übergriffen. Eine 60-jährige Joggerin, die mit ihrem Hund unterwegs war, belästigte der Mann am Mittag auf einem Dortmunder Feldweg sexuell. Mit einem Messer in der Hand bedrohte er die Frau, sie solle ihn oral befriedigen. Als die Frau sich weiter wehrte, fügte er ihr Schnittverletzungen zu. Auch soll er ihr gegen den Kopf geschlagen haben. Sie erlitt ein Hämatom am Auge.

Eine 49-Jährige wurde kurz darauf am Nachmittag auf einem Spielplatz von ihm aufgehalten und gewürgt. Aus Todesangst habe sie dem Sex mit ihm zugestimmt. Doch dann sah sie Zeugen und trat um sich. Sie konnte sich schließlich losreißen und fliehen.

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Die Polizei stockte nach dem Verdacht auf einen Mehrfachtäter die „Man Power“ auf und fahndete gemeinsam mit rumänischen Behörden, dem LKA und der Staatsanwaltschaft nach dem Sexualstraftäter. 11 Tage nach der ersten Tat dann der Erfolg der Polizei: Ein Zivilpolizist erkannte den Täter an einer U-Bahn-Haltestelle in Dortmund und alarmierte seine Kollegen. Mehrere Polizisten konnten den Mann am 24. August festnehmen.

Prozess wird am 1. März fortgesetzt

Wenn der Angeklagte verurteilt wird, dann drohten ihm mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe allein für den Fall mit dem Messer, teilte Gerichtssprecher Thomas Jungkamp mit. Ob die Sicherheitsverwahrung auch eine Rolle spielen wird, dazu konnte der Sprecher noch nichts sagen.

Der Prozess wird am 1. März um 9 Uhr fortgesetzt. Bislang sind sechs weitere Termine festgesetzt. Die Opfer werden dabei unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagen.

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