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Flughafen Dortmund: Flüge plötzlich gestrichen – Passagiere fallen aus allen Wolken

Bittere Pille für Reisende, die ihren Urlaub vom Flughafen Dortmund starten wollten. Ihre Flüge wurden kurzerhand gestrichen.

© IMAGO/Steinsiek.ch

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Der Flug ist gebucht, die Unterkunft gefunden. Jetzt heißt es entspannt zurücklehnen und sich auf den lang ersehnten Urlaub freuen. So sollte es im besten Fall laufen. Doch für einige Passagiere, die sich vom Flughafen Dortmund in den Flieger setzen wollten, geht der Plan nicht auf.

Ihre Flüge wurden einfach ohne Angaben von Gründen annulliert, wie die „Ruhrnachrichten“ berichten. Auf Nachfrage von DER WESTEN bestätigte der Flughafen Dortmund, dass eine Airline eine bestehende Verbindung aus dem Programm genommen hat.

Flughafen Dortmund: Reisende genervt

Konkret geht es um die Flüge der Airline „Wizz Air“, die vom Flughafen Dortmund mehr als 30 Reiseziele ansteuert. Die meisten davon in Osteuropa, etwa Rumänien oder Polen. Gestrichen wird allerdings eine andere Route.

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„Wir können bestätigen, dass Wizz Air die Verbindung von Dortmund nach Rom zum Sommerflugplan vorerst einstellt“, teilte der Flughafen Dortmund auf Nachfrage von DER WESTEN mit. Bezüglich der Hintergründe verwies der Airport auf die Airline, die sich auf Nachfrage dieser Redaktion allerdings bislang nicht geäußert hat.

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Flughafen Dortmund: „Leider nicht ausgeschlossen“

Es sei nach Angaben des Dortmunder Flughafens „jedoch nicht ungewöhnlich, dass Fluggesellschaften ihr Streckenangebot regelmäßig anpassen.“ So kämen bei der Umstellung von Winter- auf Sommerflugpläne häufig neue Ziele hinzu und Abflugfrequenzen würden angepasst. Hier und da würden aber auch bestehende Strecken entfallen – so wie in diesem Fall.


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Gleichzeitig habe „Wizz Air“ entschieden, die Verbindung Warschau und Craiova ab Dortmund (wieder) aufzunehmen und die Frequenz der Flüge nach Kattowitz zu erhöhen, gab der Flughafen Dortmund an, der weiter mitteilt: „Gäste, deren Flüge annulliert wurden, werden schnellstmöglich von der Airline in Kenntnis gesetzt. Aufgrund der dynamischen Entwicklungen in der Branche können derartige Vorkommnisse leider nicht immer ausgeschlossen werden.“

Reisende, deren Flüge annulliert werden, haben Anspruch auf eine Ersatzbeförderung oder die Erstattung der Ticketpreise. Ein Anspruch auf Entschädigung für Flüge ab April gibt es allerdings nicht. Denn laut geltendem Recht müssen Airlines Reisende erst bei kurzfristigen Ausfällen (ab 14 Tagen vor Reisebeginn) entschädigen.