Gericht erlaubt Neonazi-Demo am 1. Mai in Dortmund endgültig
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat das von der Dortmunder Polizei verhängte Verbot gegen einen Nazi-Aufmarsch am 1. Mai 2014 endgültig aufgehoben. Somit kann die von der Partei „Die Rechte“ organisierte Demonstration stattfinden.
Dortmund.
Die von der Partei „Die Rechte“ geplante Neonazi-Demo am 1. Mai in Dortmund kann stattfinden. „Die Beschwerde des Antragsgegners ist unbegründet“, meldete das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Montagnachmittag und bestätigte damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, das ein von Polizeipräsident Gregor Lange ausgesprochenes Verbot in erster Instanz verworfen hatte.
Gegen den Beschluss des 5. Senats kann die Dortmunder Polizei keine weitere Beschwerde einlegen. In dem Beschluss heben die Richter in Münster ein tragendes Argument der Polizei auf. Der Polizeipräsident stütze sein Verbot auf die personellen und inhaltlichen Überschneidungen zwischen dem 2012 verbotenen „Nationalen Widerstand Dortmund“ und der Partei „Die Rechte“, die am 1. Mai in Dortmund marschieren will.
Übereinstimmung zwischen NWDO und „Die Rechte“ nicht erheblich
Die „weitgehende Personenidentität zwischen dem Landesvorstand“ der rechtsextremen Partei und den „Führungsstrukturen der verbotenen Kameradschaft“ sei unerheblich. Der 5. Senat kann auch nicht erkennen, dass „die Rechte“ nur zu dem Zweck gegründet worden sei, um die Ziele der verbotenen Kameradschaft unter dem Schutz eines Parteienprivilegs fortzuführen.
Auch am Vorabend der Mai-Demo dürfen die Rechten marschieren. Am 30. April wollen die Neonazis mit einem Fackelzug durch die Stadt ziehen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob das durch die Polizei ausgesprochene Verbot nun auf.
Die Routen der Demonstrationen stehen noch nicht fest. Antifaschistische Initiativen versuchen zurzeit, zahlreiche Versammlungen anzumelden, um durch die Reaktionen der Polizei ermitteln zu können, wo die Nazis unterwegs sein werden.
Neonazi-Gegner: „Die Demokratie verteidigen“
„Wir haben damit gerechnet, dass das Verbot gerichtlich nicht stand halten wird“, sagte der Sprecher des neuen Dortmunder Blockade-Bündnisses, Stephan Michaelis in einer ersten Reaktion und legt hinterher: „Das Versammlungsrecht ist in Deutschland ein hohes Gut. Aber das Problem Rechtsradikalismus lässt sich nicht von Justiz und Polizei lösen. Antifaschismus muss in der Gesellschaft und auf der Straße stattfinden.“
Friedrich Stiller vom Arbeitskreis Dortmund gegen Rechtsextremismus kommentiert den Beschluss aus Münster so: „Das ist bedauerlich. Wir sehen, dass die Gerichte uns Bürgern die Arbeit aufladen, die Demokratie zu verteidigen. Das werden wir am Donnerstag auch tun, indem wir die DGB-Demo unterstützen und ein Zeichen gegen Rechtsextremismus setzen. Wir lassen in Dortmund dabei nicht nach.“
Polizeipräsident: „Gestehen zu, was wir müssen — kein Millimeter mehr“
„Ich akzeptiere die Entscheidung des Gerichts“, erklärte Polizeipräsident Gregor Lange. „Ich möchte aber auch klarstellen: Beim Thema Rechtsextremismus werden wir alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente nutzen.“
„Ich war mir des Risikos dieses Verfahrens bewusst. Es ist ein normaler Vorgang in einem Rechtsstaat, dass Behördenentscheidungen überprüft werden“, erläuterte Polizeipräsident Gregor Lange. Damit sind die rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft. Die angemeldeten Versammlungen finden statt. „Wir gestehen den Rechten zu, was wir rechtlich müssen. Keinen Millimeter mehr“, sagte der Dortmunder Polizeipräsident.