Mehr Sicherheit für den Rat: Nach dem Neonazi-Angriff auf das Rathaus am Wahlabend lässt die Stadt Dortmund die restlichen Sitzungen des Stadtrats vor der Sommerpause von einem Sicherheitsdienst bewachen. Auch vier Bezirksvertretungen bekommen Schutz. Die Polizei will ebenfalls Präsenz zeigen.
Dortmund.
Nach den Tumulten mit Faust- und Pfeffersprayattacken der Rechtsextremen am Wahlabend lässt die Stadt Dortmund die ausstehenden zehn Sitzungen von Rat und vier Bezirksvertretungen vor der Sommerpause von einem Sicherheitsdienst bewachen. Uniformierte Polizei wird sich ebenfalls deutlich sichtbar vor den Gebäuden aufstellen, um im Notfall einzugreifen. Das teilten am Montag Rechtsdezernentin Diane Jägers und Polizeipräsident Gregor Lange mit.
Außerdem lässt die Stadt die Sitzungsleiter für alle Eventualitäten schulen und prüft die Geschäftsordnung ihrer Gremien nach Möglichkeiten, um jemanden bei wiederholten Verstoß von einer Sitzung auszuschließen.
Jägers: Grundsätzlich freier Zugang für rechte Mandatsträger Im neuen Rat sitzt mit Siegfried Borchardt für die Partei „Die Rechte“ ein mehrfach verurteilter Neonazi. Zudem hat er ein Mandat in der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord. Darüber hinaus wurde je ein Rechtsextremer in die Bezirksvertretungen Mengede, Huckarde und Scharnhorst gewählt.
Angriff bei der Kommunalwahl: Rechtsradikale haben versucht, die Wahlparty im Dortmunder Rathaus zu stürmen. Die Polizei setzte Pfefferspray ein und kesselte die Rechten ein. Dennoch kam es zu handgreiflichen Auseinandersetzungen. Auch der Dortmunder Rechtsextremist Siegfried Borchardt („SS-Siggi“) war dabei.
Foto:
Oliver Schaper
Angriff bei der Kommunalwahl: Rechtsradikale haben versucht, die Wahlparty im Dortmunder Rathaus zu stürmen. Die Polizei setzte Pfefferspray ein und kesselte die Rechten ein. Dennoch kam es zu handgreiflichen Auseinandersetzungen.
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Dieter Menne
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Dieter Menne
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Oliver Schaper
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Dieter Menne Dortmund
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Oliver Schaper
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Jägers stellte klar, dass alle gewählten Mandatsträger und ihre Besucher freien Zugang zum Rathaus und öffentlichen Gebäuden haben, solange sie sich an die allgemeinen Regeln wie Haus- und Sitzungsordnung halten. „Wir haben keine Möglichkeiten, einem gewählten Mandatsträger den Zugang zu verwehren“, sagte die Dezernentin. Das gehe nur, wenn wiederholt die öffentliche Ordnung gestört werde.