Zu zehn Jahren Gefängnis hat das Dortmunder Landgericht am Mittwochnachmittag einen Musikprofessor (50) aus Kamen verurteilt. Als Chef einer Drogenbande hatte er den Anbau von über 300 Kilo Marihuana organisiert.
Kamen/Dortmund.
In gut sieben Jahren könnte Ulrich Sch. wieder auf freiem Fuß sein und die Trümmer seiner kriminellen kurzen, aber intensiven Vergangenheit ordnen. Die 36. Strafkammer des Landgerichtes Kamen verurteilte den 50-jährigen Akkordeonlehrer und Musikverleger wegen illegalen Cannabis-Anbaus zu insgesamt zehn Jahren Haft, die er nunmehr zu wenigstens zwei Dritteln abzusitzen hat.
Der Vorsitzende Richter Helmut Hackmann, der mit dem Urteil zwei Jahren unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft blieb, sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte „die Regie für den Absatz“ führte und bereits 2006 nach anfänglichem Handel mit Drogen aus Holland die Initiative für den Selbstanbau „zur Gewinnoptimierung“ ergriff.
Der Anbau im Keller seiner Villa an der Hammer Straße fiel auf, als Sch. wegen seiner Immobiliengeschäfte in den Fokus von Ermittlern geriet. Sch. muss nun 44355 Euro so genannten „Wertersatz-Verfall“ zahlen. Diese Summe hat der 50-Jährige wegen der rechtswidrigen Bereicherung durch den Drogenhandel an den Staat zu zahlen.
Der Musikprofessor kassierte zu Unrecht Kindergeld
Es wird wohl nicht das letzte Mal sein, dass sich Ulrich Sch. vor Gericht zu verantworten hat. Nach Informationen unserer Zeitung hat er bei seinen Millionen-Umsätzen im Drogen- und Musikgeschäft für seinen Sohn über mehrere Jahre Kindergeld von der Stadt Kamen kassiert, obwohl der Sechsjährige gar nicht bei ihm, sondern bei seiner Mutter in Litauen gelebt hat. Aufgefallen ist das – wie der Drogenring auch – einmal mehr durch einen Zufall. Die Stadt Kamen wollte den Kleinen einschulen und musste feststellen, dass er gar nicht bei seinem Vater lebte, der aber trotzdem Monat für Monat 184 Euro für seinen Sohn kassierte.
Wichtig scheint dem 50-Jährigen weiter sein Ansehen zu sein. Auch hinter Gittern legt er gesteigerten Wert auf Etikette: Von den Mitgefangenen und Wachtmeistern, heißt es, lässt er sich gern bei seinem zweiten Vornamen Theobald nennen – natürlich mit dem Titel „Professor“ davor – als „Professor Theobald“.