Wenn sich die Polizei Duisburg selbst vor Gericht verantworten muss! Am Montag (28. November) wird sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) mit dem nicht immer leichten Verhältnis zwischen Fußball-Fans und der Polizei beschäftigen.
Anlass des Streits ist ein Spiel der 3. Bundesliga im Februar 2017. Damals trat der 1. FC Magdeburg beim MSV Duisburg an. Die Polizei hat im Rahmen einer geplanten Durchsuchungsaktion am Gäste-Eingang ein Foto der Magdeburger Fans getwittert. Auf dem ist auch eine Frau drauf, die sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sieht – und deshalb vor Gericht zieht!
Duisburg: Gericht muss über Polizei-Tweet urteilen
Eigentlich wollte die Polizei die Gäste-Fans „nur“ vor einem Stau an der Einlasskontrolle warnen. Das aber sieht die Klägerin ganz anders, hatte bereits in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf geklagt und dort verloren. Das OVG in Münster muss jetzt klären, ob es dieses Urteil teilt.
Das Spiel ist damals von der Polizei als Risikospiel eingeschätzt worden, weil befürchtet wurde, dass beide Fan-Lager verbotene Pyrotechnik zünden könnten. Am Ende gab es 18 Strafanzeigen, zwölf davon gegen Magdeburger Fans. 17 Stadionbesucher kamen in Polizeigewahrsam, darunter waren elf Fans des 1. FC Magdeburg.
Duisburg: Anlass war Drittliga-Spiel im Februar 2017
Die Polizei hat deshalb eine Kontroll- und Sicherheitsschleuse am Gäste-Eingang am Stadion in Duisburg eingerichtet. Rund 100 Magdeburger Fans hatten sich weiße Regencapes übergezogen, um eine nicht-angemeldete Choreographie abzuhalten. Die Polizei hatte vermutet, dass so auch verbotene Pyrotechnik ins Stadion geschmuggelt werden sollte.
Auch eine genau Identifizierung der Personen war wegen der Capes schwierig. Der polizeilichen Aufforderung, die Capes abzulegen, sind die Gäste-Fans nicht nachgekommen – und sind deshalb einfach stehen geblieben. Nachströmende Fans haben für Druck gesorgt, einige drohten damit, den Eingang zu stürmen. Die Polizei kündigte den Einsatz eines Wasserwerfers an.
Persönlichkeitsrechte durch Foto verletzt?
Daraufhin hat die Polizei Duisburg um 17.44 Uhr getwittert: „#MSVFCM Stau am Gästeeingang, einige Fans haben sich Regencapes angezogen, um die Durchsuchung zu verhindern.“ Dazu ein Foto von 17.36 Uhr, wo ein Großteil der Capes-Fans zu sehen war.
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Hier setzt die Klage der Frau an, die sich in ihren Grundrechten verletzt sieht. Sie sei auf dem Foto zu identifizieren und mehrfach auf das Foto angesprochen worden. Es bleibt abzuwarten, wie das OVG entscheiden wird…