Heftiger Zwischenfall in Duisburg am Montagnachmittag (19. September). Ein kleines Mädchen (3) ist gegen 15 Uhr einfach auf die Bismarckstraße in Duisburg gerannt.
Die Dreijährige krachte vor einen schwarzen VW-Golf, der genau in diesem Moment vorbeifuhr. Zeugen versuchten den Unfallfahrer daraufhin anzuhalten – jedoch vergeblich.
Duisburg: VW-Fahrer fährt kleines Mädchen an – und danach einfach weiter
Es muss in Bruchteilen einer Sekunde passiert sein. Wie aus dem Nichts tauchte die Dreijährige auf der Straße auf. Das kleine Kind krachte vor das Auto und prallte von dort auf die Straße zurück.
Zeugen kümmerten sich um das verletzte Unfallopfer und alarmierten den Notruf. Die Kleine wurde anschließend mit dem Rettungswagen zur Untersuchung ins Krankenhaus gebracht.
Erste Hilfe leisten – das kannst du tun!
- Bei einem Unfall die Unglücksstelle absichern und den Notruf unter 112 oder 110 wählen
- lebenswichtige Funktionen des Verletzten kontrollieren
- Im Fall der Fälle: Wiederbelebung starten, Blutungen stillen, stabile Seitenlage
- Person mit einer Rettungsdecke wärmen. Dabei auch auf Wärme von unten achten
- Psychische Betreuung: Mit der betroffenen Person sprechen, ihr über den Kopf streichen. Auch Bewusstlose spüren diese Fürsorge.
Von alldem hat der Unfallfahrer nichts mehr mitbekommen. Denn er war schon über alle Berge.
Zeugen notieren Nummernschild in Duisburg – Führerschein futsch
Doch der Mann sollte nicht unerkannt bleiben. Denn die Zeugen hatten sich das Nummernschild des Unfallautos notiert. So konnte die Polizei Duisburg den Halter leicht ermitteln.
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Wenig später standen Beamte schon bei einem 75-jährigen Mann auf der Matte. Die Einsatzkräfte nahmen dem Mann seinen Führerschein ab und ermitteln nun gegen ihn wegen des Verdachts der Verkehrsunfallflucht.
Wichtige Frage nach Unfall in Duisburg bleibt offen
In dem anstehenden Verfahren muss nun die alles entscheidende Frage geklärt werden: Hat der 75-Jährige den Unfall überhaupt registriert?
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Auf Nachfrage von DER WESTEN wollte eine Sprecherin der Polizei Duisburg aus ermittlungstaktischen Gründen zur ersten Aussage des Mannes keine Auskunft geben. Die Ermittlungen in dem Fall dauern an.