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Duisburger AfD streitet vor Gericht mit Ex-Kollege Holger Lücht

Gericht: AfD-Duisburg streitet mit Ex-Gefährten Holger Lücht

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Foto: Ingo Otto / Funke Foto Services
Vor dem Ruhrorter Amtsgericht will die Resttruppe der AfD im Rat von ihrem rausgeworfenen Ex-Fraktionschef Holger Lücht die Herausgabe eines Computers erstreiten.

Duisburg. 

Die AfD-Partei liegt nicht nur auf der großen politischen Bühne im Clinch um ihre rechtspopulistische Gesinnung und Orientierung – munter tobt dort der Macht- und Richtungskampf um den Vorsitzenden Bernd Lucke, auch der Landesvorsitzende Marcus Pretzell hat es nicht leicht. In Duisburgs „Alternative für Deutschland“ geht’s banaler zu, dafür aber offenbar gänzlich alternativlos gleich vor Gericht: Im ehrwürdigen Ruhrorter Amtsgericht streitet Duisburgs Ex-Fraktionschef und AfD-Parteichef Holger Lücht mit seinen ehemaligen Polit-Gefährten um einen Laptop im Wert von 1750 Euro.

Zur Erinnerung: Schon wenige Monate nach dem Einzug in den Rat nach der Kommunalwahl 2014 mit 3,5 Prozent und drei Sitzen war sich die AfD auf Partei- und Fraktionsebene gehörig in die Haare geraten. Es gab Abwahl- und Ausschlussverfahren, auch einen Sonderparteitag mit „High-noon-“Spannung“, zu dem selbst der nicht minder umstrittene AfD-Landesvorsitzende eilte. Der Streit endete mit dem Rauswurf Lüchts aus der Fraktion, während ein Parteiausschluss scheiterte. Lücht ist seitdem Einzelkämpfer im Rat.

Gericht entscheidet über die Verteilung des „Nachlasses“

Der Streit kostete die AfD den Fraktionsstatus im Stadtparlament mit stattlichen 160 000 Euro Zuwendungen im Jahr. Die beiden verbleibenden AfD-Stadtverordneten Alan Imamura und Marion Stöbbe müssen sich mit dem abgespeckten Gruppenstatus begnügen, Lücht muss gar mit einer kärglichen Aufwands- und Sachkostenpauschale auskommen, um politisch ins Feld ziehen zu können.

Vor dem Ruhrorter Amtsgericht geht es juristisch um die Verteilung des „Nachlasses“ der Fraktion, hintergründig aber wohl vor allem um „verletzte Eitelkeiten“, wie Holger Lücht selbst konstatiert, oder um „Sturheiten“, wie sie Alan Imamura sieht, der die „Nachwehen“ der Fraktionsauflösung aber nicht zu hoch hängen will: „Wir reden miteinander.“

Um was geht’s? Die AfD-Gruppe, die Klägerin also, verlangt laut Gerichtssprecher Bernhard Kuchler vom „Beklagten L.“ die Herausgabe eines Laptops und eines Multifunktionsgerätes (Drucker/Kopierer/Scanner) im Gesamtwert von 1750 Euro. Sie steht auf dem Standpunkt, dass „diese technischen Geräte dem Beklagten aus Fraktionsmitteln für die Arbeit in der Fraktion überlassen wurden und daher nach dessen Ausscheiden von ihm zurückzugeben seien“, teilt Kuchler mit.

Geräte sind Privateigentum, behauptet Lücht

Lücht geht’s dagegen nach eigenen Worten ums Grundsätzliche, keineswegs um den Besitz des portablen PC; nämlich darum, ob die AfD-Ratsgruppe Rechtsnachfolgerin der Fraktion ist und ob sie überhaupt selbst einen Prozess führen kann. „In der Sache sei er berechtigt die Geräte zu behalten, da er diese absprachegemäß zwar mit Mitteln der Fraktion, aber für sich selbst gekauft und zu Eigentum erworben habe“, gibt Gerichtssprecher Kuchler Lüchts Position wieder.

Im Ratssaal sitzen die AfD-ler in der hinteren Reihe weiter auf den angestammten Plätzen notgedrungen nebeneinander. Im Ruhrorter Amtsgericht kommenden Mittwoch dagegen als Streitparteien gegenüber. Gerichtssprecher Kuchler glaubt übrigens nicht, dass eine „Entscheidung des Rechtsstreits noch an diesem Tag“ zu erwarten ist.

Rep-Anfrage beschert der Öffentlichkeit seltene Einblicke 

Am rechten Rand noch weiter rechts von der AfD tun sich in Sachen Selbstauflösung ebenfalls possierliche Dinge, und zwar bei den Ex-„Pro-NRW“-lern, die sich bekanntlich nun Republikaner nennen, nachdem sich Frontmann Mario Malonn mit der Pro NRW-Landespartei überworfen hatte.

Nicht mitmachen bei dem politischen „Umzug“ zu den Republikanern wollte Ratsherr Wolfgang Bißling, was er der Fraktion in einer Mail auch mitteilte. Im Rat ließ Neu-„Rep“ Malonn nun fragen, ob der Fraktionsaustritt Bißlings denn auf diesem digitalen Weg überhaupt rechtens und formal okay ist.

EIn Wechsel zur „Rep“-Fraktion war geplant

Dank der Ratsanfrage von Malonn kommt die Öffentlichkeit in den Genuss zu erfahren, dass sich der einstige Malonn-Weggefährte und nun fraktionslose Ratsherr Bißling offenbar am Krankenbett mit den Entscheidungen zu seiner politischen Heimat arg plagte. Denn Malonn kopierte Bißlings Abschieds-Mail kurzerhand in seine Anfrage an die Stadt. So erfahren wir, dass sich Bißling als Parteiloser zunächst auch für den Wechsel zu der neuen „Rep“-Fraktion entschieden hatte, dann aber „krankheitsbedingt“ das Bett habe hüten müssen und „viel Zeit zum Nachdenken gehabt“ habe.

Dort reifte dann der Entschluss, doch nicht der Fraktion beizutreten: „Was macht es für einen Sinn, in die Partei nicht einzutreten, jedoch in der Fraktion tätig zu sein? Ich würde immer als parteiloses Ratsmitglied mit der neuen Partei in Verbindung gebracht und das war und ist nicht meine Intension“, ließ er Malonn wissen. Da sei „für Euch bitter“, schrieb er weiter, aber er sei an erster Stelle „meinem Gewissen verantwortlich“. Übrigens dies auch formgerecht. Denn mit einen knappen „Ja“ beschied Rechtsdezernentin Daniela Lesmeister im Rat Malonns Nachfrage zum abtrünnigen Bißling.