- Sozialgericht Duisburg sucht neue Richter
- Hauptklagen beziehen sich auf Hartz IV
- Das sind die genauen Gründe für die Klagen
Duisburg.
Das Sozialgericht in Duisburg ist eines von nur acht Sozialgerichten in Nordrhein-Westfalen. Es beschäftigt sich auch hier mit Streitigkeiten über gesetzliche Sozialleistungen. Doch bei den Richtern in Duisburg gehen besonders viele Klagen über Hartz IV ein.
Hartz-IV Klagen: „Wir gehen an unsere Grenzen“
Das Gericht hat weitere Planstellen ausgeschrieben. Generell gibt es momentan viel Arbeit für zu wenige Richter. So kommt es, dass der Stress für die Juristen, die sich um Versicherungs-und Hartz-IV-Fälle kümmern im vergangenen Jahr besonders hoch war. „Wir gehen an unsere Grenzen“, sagt ein Sprecher des Sozialgerichts gegenüber DER WESTEN.
Denn: 42 Prozent der Klagen am Duisburger Sozialgericht drehen sich nur um die Grundsicherung.
Aus welchen Gründen klagen Duisburger am Sozialgericht?
Doch warum gibt es so viele Klagen? Der Pressesprecher erklärt, welche Gründe es für die Hartz-IV-Klagen gibt.
„Oft geht es um die Berechnung des Einkommens, Betroffene halten den individuell errechneten Satz dann für zu gering. Je nachdem sind es mehr als 416 Euro für einen Single: Wenn man ein Erwerbseinkommen hat, dann gibt es einen Grundfreibetrag, der bei 100 Euro liegt.“
Viele Klagen beziehen sich aber auch auf Gehälter, die auf die Grundsicherung angerechnet werden und nicht oben drauf kommen erklärt der Sprecher. „Das sind Klagen zur Anrechnung von Sonn- und Feiertagszuschlägen. Arbeitnehmern, die lediglich mit Hartz IV aufstocken, werden die entsprechenden Beträge auf ihren Satz angerechnet.“
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„Auch EU-Bürger klagen seit Anfang 2017“
Relativ neu dazugekommen sind Klagen von EU-Bürgern, erklärt der Sprecher. „Die EU-Bürger klagen bei uns seit Anfang 2017, seitdem sind sie vom Leistungsbezug ausgeschlossen, außer sie sind hierzulande erwerbstätig“, so der Sprecher. 2017 hatte es dazu eine Gesetzesänderung gegeben.
„Klagen gibt es auch zu Personen, die beweisen möchten, dass sie nicht in einem Scheinarbeitsverhältnis stehen und somit doch berechtigt sind, staatliche Unterstützung zu bekommen“, so der Sprecher weiter.
Klagen bleiben oft erfolglos
Die Klageverfahren bleiben in 69,6 Prozent der Fälle für den Kläger erfolglos: Das heißt dem Kläger wird vor dem Sozialgericht in der Regel kein Recht zugesprochen.
„Dies ist auch im Vergleich zu ganz Nordrhein-Westfalen ähnlich, wo die Quote 63 Prozent ohne Erfolg für den Kläger liegt“, fasst der Sprecher des Sozialgerichts abschließend zusammen.