Duisburg.
Schock-Moment auf einer nächtlichen Gassi-Runde!
Als eine Frau mit ihrem Hund in Duisburg gegen 3.30 Uhr Gassi gegangen ist, begegnete sie einem herrenlosen Vierbeiner!
Hund in Duisburg: Frauchen erlebt Schock bei Gassi-Runde
„Als ich eben um 3.30 Uhr mit unserer Hündin rausging, kam die Nachbarshündin Maja, ein Yorkshire Terrier, plötzlich aus unserer Grünanlage hinter dem Haus geschossen und knurrte unsere Hündin an“, schreibt die Hundebesitzerin auf Facebook.
Dieses Szenario muss sie erst einmal verdauen. Verständlich!
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Der Haushund als Begleiter des Menschen:
- Domestizierung fand vor etwa 15.000 bis 100.000 Jahren statt
- Die wilde Stammform ist der Wolf
- Weltweit gibt es etwa 500 Millionen Haushunde
- Allein in Deutschland leben 9 Millionen als Haustiere
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Hund in Duisburg: Dürfen Hunde nachts allein Gassigehen?
Dann berichtet die Nutzerin weiter: „Weit und breit war niemand zu sehen. Also ging ich zur Haustür im Nebenhaus, um zu fragen, ob Maja ausgebüxt sei. Da saß die Nachbarin im Hausflur. Diese meinte sie nur: ‚Nö die geht nur Gassi’.“ Das kann die Hundebesitzerin erst einmal nicht glauben und fügt irritiert hinzu: „Und ich habe mir Sorgen gemacht. Zumal sich die beiden Hunde nicht verstehen und Maja unsere Hündin sonst anfällt bin ich sehr verärgert, dass sie sie allein Gassi geschickt hat.“
Da kommt ihr dann die Frage auf: „Darf ein Hund allein nachts Gassigehen?“
Unter dem Beitrag herrscht Irrglauben ob dem Verhalten der Yorki-Besitzerin. Jedoch postet eine Nutzerin die Regelung zur „Hundehaltung – Betretungsverbot, Leinenpflicht und Freilaufmöglichkeiten“ der Stadt Duisburg.
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Hund in Duisburg: Leinenpflicht in Grünanlagen?
Dort heißt es wie folgt: „In einigen Park-, Garten- und Grünanlagen sind darüber hinaus Bereiche eingerichtet und beschildert worden, in denen die generelle Anleinpflicht nicht gilt. Sogenannte § 3- und § 10-Hunde benötigen in sämtlichen oben genannten Bereichen jedoch eine Befreiung von der Leinenpflicht durch das Ordnungsamt.“
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Unter sogenannten § 3- und § 10-Hunden sind folgende Rassen aufgelistet:
- § 3: „Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunderassen. Im Einzelfall auch Hunde anderer Rassen, deren Gefährlichkeiten nach amtstierärztlicher Begutachtung vom Ordnungsamt festgestellt wurde.“
- § 10: „Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Fila Brasileiro, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Dogo Argentino, Rottweiler, Toda Inu und deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunderassen.“
Eine Leinenpflicht gilt zudem für alle Hunde nach Landeshundegesetz NRW für Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr
- in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen
- bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
- in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten – im Wald abseits von Wegen
- sowie in Naturschutzgebieten.
Um also auf Nummer sich zu gehen, sollte man lieber auf die Schilder in seiner Umgebung achten.
Mehr Infos gibt es unter der: Hundehaltung – Betretungsverbot, Leinenpflicht und Freilaufmöglichkeiten oder auch unter Freilaufmöglichkeiten. (ali)