- 2011 hat Star-Fotograf Gerrit Starsczewski für sein Nacktfoto-Projekt eine 17-jährige fotografiert
- Mehr als ein halbes Jahrzehnt später verklagt die nun 23-Jährige den Star-Fotografen auf Schmerzensgeld
- Doch am Ende ein kleiner Sieg für die Kunst: die Schmerzensgeldklage wurde abgewiesen
Duisburg.
Monate des Bangens sind vorbei. Das Landgericht Duisburg hat ein Urteil gefällt. Für Star-Fotograf Gerrit Starczewski ein positives Ergebnis: er muss kein Schmerzensgeld an sein ehemaliges Hobby-Nacktmodell zahlen. „Die Kunst hat gesiegt“, sagt er freudesstrahlend.
Nackedei-Hintern ohne Elterneinwilligung
Für sein Nackt-Fotografie-Projekt NakedHeart fotografierte er 2011 eine damals noch 17-jährige Festivalteilnehmerin. Ohne zu wissen, wie alt die heute 23-Jährige wirklich war. Sie war eine von vielen Teilnehmern auf dem Appletree-Festival. Jeder konnte mitmachen. Keiner musste. Auch sie lässt sich ablichten – ist nun auf einem Foto verewigt. Dort klettert sie nackig eine Bühne hoch. Man sieht sie nur von hinten. Das Gesicht verdeckt.
Mit den Jahren wurde Gerrits Kunst immer begehrter – seine Fotografien wurden international ausgestellt. Auch das Bild des damals minderjährigen Nacktmodels.
Kein Schmerzensgeld, dafür aber Bildverbot
Mehr als ein halbes Jahrzehnt später kommt dann die Schmerzensgeld-Forderung. Das ganze geht vors Landgericht Duisburg. 2500 Schadensersatz wollte die junge Frau nun haben. Eigentlich hätten ihre Eltern eine Einwilligung für das Shooting geben müssen – so das Argument. Ein Prozess folgt, der sich über Monate zieht.
Starczewski will keinen Vergleich eingehen. Er will für die Freiheit der Kunst kämpfen, sagt er.
Am Montag kam dann das Urteil: Schmerzensgeld gibt es für die junge Frau nicht. Die Unterlassungsklage aber ist durchgegangen. „Er hat es zu unterlassen, das Bildmaterial weiter zu verbreiten“, sagt Katharina Danckworth, Sprecherin am Duisburger Landgerichts.
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