- Am Freitag (8. Dezember) startet der Mammut-Prozess
- Angeklagt sind zehn Menschen
- Sie müssen sich für die Loveparade-Katastrophe vor Gericht verantworten
Duisburg.
Ende dieser Woche beginnt nach sieben Jahren Stille die Aufarbeitung der Loveparade-Katastrophe vor Gericht. Doch wer sind die Angeklagten in dem Mammut-Prozess?
Zu den Angeklagten zählen vier Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent und sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg.
Beim Veranstalter Lopavent sind es der Gesamtleiter, der Produktionsleiter, der Verantwortliche für Sicherheit und der technische Leiter. Bei der Stadt sind es drei führende Angestellte und ein Team von drei Mitarbeitern, das direkt mit dem Genehmigungsverfahren befasst war.
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Ehemaliger Planungsdezernent und andere Mitarbeiter der Stadt
Der ehemalige Planungsdezernent Jürgen Dressler war im Sommer 2010 in seinem letzten Jahr bei der Stadt Duisburg tätig. Seine Behörde war für die Überprüfung und Genehmigung zuständig. Dressler stand der Veranstaltung kritisch gegenüber, zog aber keine Konsequenzen.
Auch Anja G. (Leiterin des Amtes für Baurecht) versuchte noch vier Wochen vor der Veranstaltung, diese zu verhindern. Auch sie gab ihren Widerstand auf. Wie Abteilungsleiter Raimund D., Sachgebietsleiter Ralf J. und die Sachbearbeiter Peter G. und Ulrich B., war sie für die Genehmigung der Veranstaltung zuständig.
Die Mitarbeiter des Bauamtes waren an dem Tag der Loveparade nicht vor Ort. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Mitarbeiter bewusst nicht anwesend waren. Die Mitarbeiter hätten sonst wegen der Verstöße gegen die Sicherheitsauflagen vorgehen müssen und das Event sogar noch kurzfristig absagen müssen.
Organisationschef des Veranstalters Lopavent
Der Organisationschef von Lopavent, Kersten S., sagte noch einige Tage vor der Loveparade über das Gelände und die strömenden Besuchermassen: „Es ist ein ständiges Kommen und Gehen.“ Bis zu 500.000 Menschen könnten kommen, rechnete er vor.
Er sollte sich irren. Ihm und seinen Kollegen, dem Produktionsleiter Stephan S., dem technischen Leiter Günter S. und dem Sicherheits-Chef Lutz W., werfen die Staatsanwälte vor, nicht für ein geeignetes Zu- und Abgangssystem gesorgt zu haben.
Warum werden sie angeklagt?
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten unter anderem fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor. 21 Menschen starben bei der Massenpanik am 24. Juli 2010 in Duisburg, 541 Menschen wurden dabei verletzt.
Diese Strafen drohen
Fahrlässige Tötung gehört demnach zu den „Straftaten gegen das Leben“. Laut Paragraph 222 des Strafgesetzbuches heißt es: „Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Paragraph 229 des Strafgesetzbuches hält fest: „Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Die Angeklagten könnten also ins Gefängnis kommen oder eine Geldstrafe zahlen müssen, wenn sie verurteilt werden.