Der 87-Jährige war wenige Tage, nachdem die Altenhelferin mit der Pflege der beiden Senioren in Dinslaken begonnen hatte, gestürzt und einen Tag später im Krankenhaus verstorben. Angehörige fanden in Folge das Schmerzmittel Tramadol. Das Mittel war dem Mann und seiner Ehefrau (82) jedoch nicht verschrieben worden. Die Pflegerin behauptete, sie würde das Schmerzmittel selbst konsumieren.
Polizei leitet Ermittlungsverfahren, aber keinen Haftbefehl ein
Die Polizei leitete im Anschluss im Dezember 2016 ein Ermittlungsverfahren wegen Mordes gegen die Polin (30) ein. Allerdings lag kein dringender Tatverdacht vor, sodass kein Haftbefehl erging.
Da die Todesursache ungeklärt war, wurde eine Obduktion des Verstorbenen angeordnet. Normalerweise dauert eine solche drei Monate. Doch dieses durch die rechtsmedizinische Abteilung der Uniklinik Essen durchgeführte Gutachten hat sich über ein Jahr lang gezogen. Auf mehrfache Nachfrage wurde die Staatsanwaltschaft Duisburg immer wieder vertröstet und erhielt erst im Februar 2018 das Ergebnis.
„Das erscheint aus Sicht der Staatsanwaltschaft Duisburg nicht hinnehmbar und ist nicht akzeptabel“, so Alexander Bayer von der Staatsanwaltschaft Duisburg. Sie zogen Konsequenzen und setzten die Zusammenarbeit mit dem rechtsmedizinischen Institut in Essen vorerst aus. Ein Gespräch soll klären, wie es zu dieser Verzögerung kommen konnte.
Pflegerin wird erst im März 2018 verhaftet
Da 2016 noch kein konkreter Verdacht vorlag, konnte die polnische Pflegerin bis zur ihrer Verhaftung im März 2018 weiter arbeiten. Und offenbar weiter mit Tramadol hantieren. Auch bei einem 92-Jährigen in Baden-Württemberg, den die Polin vor ihrer Verhaftung pflegte, fand sich eine leere Flasche Tramadol. In seinem Fall war das Schmerzmittel jedoch auch ärztlich verodnet.
Dennoch stellt sich die Frage: Wurde durch das verzögerte Gutachten möglicherweise weitere Taten der Polin in Kauf genommen? „Aus heutiger Sicht hätte früher eine Mordkommission eingerichtet werden müssen“, so Dieter Kretzer von der Polizei Duisburg.
Erst durch das toxikologische Gutachten, dass die Höhe der Konzentration des Schmerzmittels im Blut des Mannes für tödlich hält. So lag ein konkreter Tatverdacht vor, in Folge dessen die Polizei handelte und die 30-Jährige verhaftete. Motiv der Pflegerin: Da nichts gestohlen wurde, wollte sie möglicherweise ihre Patienten ruhigstellen.
Die Polizei sucht nun weitere Arbeitgeber der Blondine, in denen sie vor oder nach Dezember 2016 gearbeitet hat. Wen du Hinweise hast, kannst du dich unter 0203/2800 melden. Ein Zusammenhang zu einem ähnlichen Fall in Mülheim besteht laut Polizei nicht. (ms)