Schloss Holte-Stukenbrock.
Eine Gruppe von Schwimmern geht verbotenerweise in der Sandgrube Brink im Kreis Gütersloh schwimmen. Ein Mitglied des dortigen Sportfischervereins ruft die Polizei. Soweit so normal – angesichts der anhaltenden Hitze.
Doch brisant wird der Fall deshalb, weil einer der verbotenen Badegäste ein Kommissarsanwärter bei der Polizei ist. Er soll kurz vor dem Abschluss seiner Ausbildung und einer anschließenden Verbeamtung stehen.
Kommissaranwärter geht verbotenerweise in Baggersee baden – mit Folgen
Ein Vorstandsmitglied des Sportfischervereins Bielefeld berichtete laut „Neue Westfälische“, dass sich nach dem Vorfall mehrere Polizeibeamte bei ihnen meldeten. Auch der Ausbilder des Kommissaranwärters soll darum gebeten haben, die Anzeige gegen seinen Schützling zurückzuziehen.
Doch damit nicht genug: Laut diesem Vorstandsmitglied soll sich auch ein ranghoher Polizist bei ihnen gemeldet haben. Der soll sich dafür eingesetzt haben, die Anzeige wegen Hausfriedensbruchs NICHT zurückzunehmen.
Der Verein entschied sich am Ende, die Anzeige gegen den Kommissaranwärters zurückzuziehen – aber auch nur gegen ihn, nicht gegen die weiteren Beteiligten.
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Polizei weist Vorwürfe zurück
Die Gütersloher Polizei, in Person von Pressesprecherin Corinna Koptik, weist die Aussagen des Fischervereins gegenüber „Neue Westfälische“ zurück: „Polizeibeamte der Kreispolizeibehörde Gütersloh haben keinesfalls versucht, auf die Mitglieder des Bielefelder Sportfischereivereins einzuwirken, damit die Anzeige gegen den Kommissaranwärter zurückgezogen wird.“
Der Fall liegt jetzt bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld. Ende offen. (ms)