Duisburg.
Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat das Alkoholverbot in der Duisburger Innenstadt gekippt.
Eine abstrakte Gefahr für die öffentliche Sicherheit sei nicht ausreichend zu belegen, so die Richterin. Wie die WAZ berichtet, habe die Richterin außerdem erklärt, dass das Verbot nicht verhältnismäßig sei. Es bestünden bereits genug Vorschriften, die die öffentliche Ordnung schützten.
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Eine Duisburgerin hatte gegen das Verbot geklagt und genau diese Argumente vorgetragen.
Sie hatte sich in ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt gefühlt. Das Alkoholverbot war 2017 in Kraft getreten. Die Stadt hatte es zuerst bis März 2018 und dann noch einmal bis 2021 verlängert.
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