- Polizist musste Angreifer im Januar in einer Wache in Rheinhausen erschießen
- Staatsanwaltschaft ermittelte
Duisburg.
Als ein Duisburger (43) in der Nacht zum 8. Januar um 23.50 Uhr, auf der Wache in Rheinhausen die dortigen Polizeibeamten mit einem Messer angriff, erschoss ein Polizist den Angreifer (wir berichteten).
Die Staatsanwaltschaft ermittelte. Jetzt kommt heraus: Der Schusswaffen-Gebrauch war durch Notwehr bzw. Nothilfe gemäß § 32 StGB gerechtfertigt.
Schuss war Notwehr
Aufgrund der Enge des Vorraums und des geringen Abstandes zu dem Mann, der mit einem Hechtsprung in den Wachraum gelangt war und mit seinem Messer sofort auf die Beamten losging, hatten sie keine andere Möglichkeit.
Die Polizisten mussten sich gegen den unmittelbar bevorstehenden Angriff auf sie zur Wehr zu setzen. Dafür mussten sie von ihren Dienstwaffen Gebrauch machen.
Pfefferspray stoppte den Angreifer nicht
Der vorherige Einsatz des Pfeffersprays hatte keine Wirkung gezeigt. Da der erste Treffer den Angreifer nicht handlungsunfähig machte, durften die Polizisten einen weiteren zur Verteidigung erforderlichen Schuss abgeben, der den Angreifer tödlich traf.
Angreifer war alkoholisiert und stand unter Drogen
Er war zur Tatzeit zwar nur geringfügig alkoholisiert, hatte jedoch zuvor in erheblichem Maße Cannabis und Amphetamine genommen.
In der Zeit zwischen 22.30 Uhr und 23.40 Uhr hatte der Mann bereits drei Menschen in Duisburg Rheinhausen mit dem Messer angegriffen und teilweise schwer verletzt. Alle Opfer sind zum Glück außer Lebensgefahr.
Der Hintergrund und die Motivation des Täters für die Angriffe konnten nicht aufgeklärt werden.
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