Obwohl ein 47-jähriger Angeklagter rund 600 000 Euro Steuern hinterzogen hatte, muss er nicht ins Gefängnis. Die I. Essener Strafkammer verurteilte ihn zu einem Jahr und zehn Monaten Haft, die sie aber zur Bewährung aussetzte. Außerdem muss der Feldmärker 1500 Euro Geldbuße bezahlen.
Feldmark/Essen.
Viermal hatte der Geschäftsführer (47) es zwischen dem 31. Mai 2010 und dem 10. September 2011 versäumt, beim Finanzamt Marl die Umsätze seines Unternehmens ordentlich zu deklarieren. Erst 2007 hatte er das Unternehmen übernommen. Steuerlich lief es nicht ganz glücklich mit dieser Firma. Schon vor dem jetzigen Verfahren hatte die Steuerfahndung wegen früherer Delikte gegen ihn ermittelt. Ein erstes Verfahren war gegen 3000 Euro Geldbuße eingestellt worden.
So war er also gewarnt, hielt sich aber weiterhin nicht an die Fristen der Steuererklärung. Als erneut gegen ihn ermittelt wurde, zeigte er sich sofort geständig. Er gab an, mit der Steuer überfordert gewesen zu sein und leider erst zu spät einen Steuerberater beauftragt zu haben.
Frühes Geständnis
Das frühe Geständnis brachte dem nicht vorbestraften Angeklagten die Bewährung, stellte Richter Edgar Loch im Urteil fest. Dass er wirklich überfordert war, nahm die Kammer dem gelernten Steuerfachangestellten aber ausweislich seiner Vorbildung nicht ab. Positiv vermerkte das Gericht auch, dass der hinterzogene Betrag mittlerweile vollständig zurückgezahlt wurde. Die Kammer habe auch den Eindruck, dass der Angeklagte die Tat wirklich bereue.
Angesichts der hohen Summe, so machte Loch klar, habe die Strafe aber auch nicht niedriger ausfallen können. Immerhin hätte der Angeklagte durch das frühere Verfahren sogar eine Warnung bekommen, die er schlicht ignorierte.