Miete, Lebensmittel, Energiekosten, Kleidung und Co. Beinahe alles ist in den letzten Jahren teurer geworden. Das bekommen besonders die ärmsten Mitglieder der Gesellschaft zu spüren, egal ob Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor oder Bürgergeld-Empfänger.
Das Bürgergeld ist daher zum 1. Januar 2024 bundesweit um 12 Prozent erhöht worden. Die Stadt Essen greift außerdem jetzt noch tiefer in die Tasche, um Leistungsempfänger zu unterstützen.
Bürgergeld in Essen: Stadt zahlt höhere Mieten
Wer in die Arbeitslosigkeit rutscht und auf Bürgergeld angewiesen ist, bekommt nicht nur eine monatliche Zahlung. Das Jobcenter übernimmt auch die Kosten für Unterkunft und Heizung. Allerdings nur in „angemessener Höhe“. Dabei achtet das Jobcenter darauf, dass bestimmte Parameter nicht überschritten werden.
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Ist eine Wohnung zu groß oder zu teuer, müssen Bürgergeld-Empfänger nach Ablauf einer Karenzzeit von einem Jahr unter Umständen raus aus ihrer Wohnung. Ganz egal, wie lange sie dort schon wohnen. Eine neue Wohnung zu finden, ohne dabei das komplette soziale Umfeld verlassen zu müssen, ist angesichts der steigenden Mieten in Essen oft nicht leicht.
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Für den ein oder anderen Betroffenen könnte deshalb von enormer Bedeutung sein, dass die Stadt Essen die Mietobergrenze für Leistungsberechtigte des Jobcenters Essen und des Amtes für Soziales und Wohnen ab dem 1. Mai 2025 erhöht. Die Entscheidung hat zur Folge, dass das Jobcenter teurere Wohnungen subventioniert und somit die Chancen auf dem Wohnungsmarkt leicht steigen.
Das steckt hinter der Bürgergeld-Entscheidung
Grund dafür ist nach Angaben der Stadt der neue Betriebskostenspiegel für NRW, den der Deutsche Mieterbund kürzlich veröffentlicht hat. Aus dem geht hervor, dass die sogenannten kalten Betriebskosten – ohne Warmwasser und Heizung – von 2,07 Euro auf 2,16 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche gestiegen sind.
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Die Mietobergrenze für die Bruttokaltmiete beträgt ab dem 1. Mai bei nicht barrierearmen Wohnraum:
- eine Person: 476 Euro
- zwei Personen: 619 Euro
- drei Personen: 762 Euro
- vier Personen: 904,50 Euro
- fünf Personen: 1.047,50 Euro
- sechs Personen: 1.142,50 Euro
- sieben Personen: 1.238 Euro
- acht Personen: 1.333 Euro
- neun Personen: 1.428 Euro
- zehn Personen: 1.523,50 Euro
Das entspricht einer Anhebung weniger Euro im Vergleich zur letzten Änderung im September 2024.