Dieselfahrverbote in Essen: Gericht ordnet Fahrverbot auch für A40 an – NRW-Regierung will gegen Urteil vorgehen
Gericht: Dieselfahrverbot in Essen und Gelsenkirchen
Auch A40 von Fahrverbot betroffen
NRW-Regierung kündigt Berufung an
Essen/Gelsenkirchen.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat heute über die Dieselfahrverbote in Essen und Gelsenkirchen entschieden.
Das Dieselfahrverbot kommt in beiden Städten. Zum 1. Juli 2019 soll nach den Urteilen die derzeitige grüne Umweltzone in der Essener Innenstadt künftig zu einer blauen Umweltzone werden.
Ab dem 1. September gilt dort zudem ein Verbot für ältere Dieselautos. Damit wird das Dieselfahrverbot sich auch auf die A40 auswirken! In Gelsenkirchen soll es ab dem 1. Juli 2019 auf der Kurt-Schumacher-Straße ein Fahrverbot für ältere Dieselautos geben.
Die NRW-Regierung hat angekündigt, gegen das Urteil zum Dieselfahrverbot in Berufung zu gehen.
Dieselfahrverbot in Essen und Gelsenkirchen – auch A40 betroffen!
20.33 Uhr: Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat das gerichtlich angeordnete Diesel-Fahrverbot für die Autobahn A40 in Essen kritisiert. „Ich halte es nicht für verhältnismäßig“, sagte er am Donnerstag bei einer CDU-Veranstaltung in Stuttgart.
Solche Diskussionen gebe es nur in Deutschland und „auch nur aus einer unglaublichen Wohlstandssituation heraus“.
17.28 Uhr: Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, begrüßte das Urteil – und äußerte scharfe Kritik an Kanzlerin Merkel: „Mit der erstmaligen Sperrung einer Bundesautobahn für Diesel-Pkw, Busse und Lkw muss auch eine Kanzlerin Merkel erkennen, dass sie mit ihrer Politik gegen den Gesundheitsschutz und für die Profitsicherung einer betrügerischen Industrie gescheitert ist.“
17.21 Uhr: Die Umwelthilfe schade inzwischen „massiv dem Wirtschaftsstandort Deutschland“, sagte der FDP-Bundestagsabgeordnete und Verkehrspolitiker Bernd Reuther am Donnerstag in Berlin. „Währenddessen schaut die Bundesregierung tatenlos zu“, kritisiert er. Mit der Verhängung von Fahrverboten auf der A40 werde das Ruhrgebiet „lahmgelegt“.
17.04 Uhr: Die NRW-Umweltministerin sagte zum Urteil: „Wir sind von der Härte des Urteils sehr überrascht“. Mit der A40 sei eine „Lebensader des Ruhrgebiets“ mit Hunderttausenden Pendlern betroffen, daher müsse die Verhältnismäßigkeit der Entscheidung überprüft werden.
Die Richterin habe sich offenbar auch keine Gedanken gemacht, wie das Fahrverbot auf einer Autobahn zu kontrollieren sei. Zudem bestünden Zweifel an der europarechtlichen Rechtmäßigkeit.
16.46 Uhr: Gegen das erste Diesel-Fahrverbote auf einer vielbefahrenen Autobahn will die nordrhein-westfälische Landesregierung in Berufung gehen. Das kündigte NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) am Donnerstag in Düsseldorf an.
16.35 Uhr: Auf der Fahrverbotskarte sind die betroffenen Gebiete Essens zu sehen.
16.28 Uhr: Die FDP-Fraktion im Bundestag nannte die A40-Sperrung „völlig unverhältnismäßig“. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Oliver Krischer geht davon aus, dass es „in absehbarer Zeit“ weitere Urteile zu Fahrverboten im Revier geben wird. Zum Beispiel in Dortmund und Bochum!
Er befürchtet eine unübersichtliche Lage im Ruhrgebiet als Folge dessen. Der Automobilclub ADAC nannte es inakzeptabel, dass „die Dieselfahrer für die Tricksereien der Automobilindustrie und die lange Untätigkeit der Politik alleine die Zeche zahlen müssen“.
16.25 Uhr: Zufriedenheit herrscht dagegen bei der Deutschen Umwelthilfe, die auf Änderung des Luftreinhalteplans für das Ruhrgebiet geklagt hatte. Sie sprach von einem bahnbrechenden Urteil. Es werde „eingehen in die Geschichte der Luftreinhaltung, da zum ersten Mal eine Bundesautobahn, ein Symbol der Mobilität in Deutschland“ in ein Fahrverbot einbezogen wurde, sagte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch.
16.12 Uhr: Gelsenkirchens Oberbürgermeister Frank Baranowski hat das Urteil mit großem Unverständnis aufgenommen. Die Verursacher sieht der Oberbürgermeister eindeutig in der Automobilindustrie: „Hier wurde getrickst und betrogen, die Gekniffenen sind jetzt die Städte und die Autofahrer“. Auch Bund und Land sieht er in der Pflicht.
16.08 Uhr: Die Stadt Essen strebt eine Revision des Urteils an. Dazu will sie sich in intensiven Austausch mit der Bezirksregierung begeben.
16.05 Uhr: Von den Regelungen wären laut Stadt allein in Essen etwa 52.000 Dieselfahrzeuge und rund 27.500 Benzinfahrzeuge betroffen.
16.00 Uhr: „Die heutige Verurteilung des Landes trifft uns in Essen hart“, sagt Oberbürgermeister Thomas Kufen nach der Urteilsverkündung. „Die Bürgerinnen und Bürger müssen jetzt ausbaden, was auf Bundes- und Landesebene seit Jahren versäumt wurde. Für die Stadt Essen würde das Einrichten einer „blauen Umweltzone“ bestehend aus 18 Stadtteilen bedeuten, dass sich die Verkehrsströme über das gesamte Stadtgebiet hinweg verlagern werden“, so Kufen.
Er sieht durch das Urteil nicht nur eine Verlagerung des Problems, „sondern auch ein wirtschaftlicher Nachteil für die Stadt Essen innerhalb der Metropole Ruhr“. Der Gesundheitsschutz der Bevölkerung und die Einhaltung der Grenzwerte seien für ihn selbstverständlich.
15.55 Uhr: Wer die Einhaltung des Dieselfahrverbots kontrollieren wird, ist noch vollkommen unklar. In Hamburg, wo das Fahrverbot für einige Strecken gilt, kontrolliert die Polizei laut ADAC stichprobenartig.
15.31 Uhr: Das Gericht hat zusätzlich dem Land die Prüfung weiterer Fahrverbote für neun weitere Verdachtsfälle außerhalb der „Blauen Umweltzone“ mit Frist bis zum 1. April 2019 auferlegt.
Damit stellt das Gericht mit seinem Urteil das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf Gesundheit der Menschen in Essen und Gelsenkirchen über die Profitinteressen der Automobilindustrie.
15.24 Uhr: Unter den 18 Stadtteilen, die vom Dieselfahrverbot in Essen betroffen sind, ist auch die Stadtmitte und Innenstadt. Der Grund für die Einbeziehung der A40 ist eine Wohnsiedlung in Essen-Frohnhausen. Dort waren die Werte der Stickoxide dauerhaft zu hoch.
15.10 Uhr: Das Gericht bestimmte, dass in der neuen Zone in Essen vom 1. Juli 2019 an nur noch Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse 5 oder höher, vom 1. September 2019 an dann nur noch Diesel-Fahrzeuge der Klasse 6 fahren dürfen.
14.54 Uhr: Die „Blaue Umweltzone“ soll in 18 der 50 Stadtteile in Essen gelten. Die Richter verpflichteten das Land Nordrhein-Westfalen am Donnerstag, entsprechende Regelungen in den Luftreinhalteplan aufzunehmen.
14.51 Uhr: Auch in Gelsenkirchen wird es ein Dieselfahrverbot geben. Hier soll die Kurt-Schumacher-Straße bereits vom 1. Juli an nur noch für Euro-6-Diesel befahrbar sein. Für Gewerbetreibende soll es jeweils Ausnahmen geben. An der Station Kurt-Schumacher-Straße kam zuletzt ein Jahresmittel von 46 Mikrogramm pro Kubikmeter zusammen.
14.46 Uhr: Im Ruhrgebiet wird es ein Dieselfahrverbot auf einem vielbefahrenen Autobahn-Abschnitt geben. Im Verfahren um die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Luftreinhaltepläne für Essen und Gelsenkirchen hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine Sperrzone für große Teile des Essener Stadtgebiets eingerichtet.
Durch diese Zone führt auch die A40.
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In Essen wurde der Grenzwert an mehreren Stationen überschritten
An der Messstation Essen-Frohnhausen, die direkt an der vielbefahrenen A40 liegt, war 2017 ein Jahresmittel von 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid je Kubikmeter Luft gemessen worden.
Die Luftbelastung durch den Autobahnverkehr lasse sich vermutlich nur durch Einbeziehung dieser Strecke in die Umweltzone reduzieren, sagte die Vorsitzende der 8. Kammer des Gerichts, Margit Balkenhol, am Donnerstag in der mündlichen Verhandlung.
In Essen wurde der Grenzwert noch an vier weiteren Stationen überschritten.
Richterin Balkenhol rügte, dass es für die Verringerung der Luftbelastung durch die A40 kein Konzept gebe. Geschwindigkeitsbegrenzungen dürften an dem Autobahn-Abschnitt ausgereizt sein.
Die Deutsche Umwelthilfe hatte mehrere Klagen eingereicht, dass die Stickstoffdioxidwerte den von der EU vorgegebenen Grenzwert deutlich überschreiten. Die Umwelthilfe hatte im Falle von Essen und Gelsenkirchen das Land Nordrhein-Westfalen verklagt.
Die Umweltschützer wollen erreichen, dass Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge als Maßnahme in die entsprechenden Luftreinhaltepläne aufgenommen werden.
Bundeskabinett will Ausnahmen beschließen
Derweil will das Bundeskabinett an diesem Donnerstag mit Blick auf Diesel-Fahrverbote Ausnahmeregelungen beschließen. Die Koalition will in Städten mit relativ geringen Überschreitungen des Grenzwerts für gesundheitsschädliche Stickoxide Diesel-Fahrverbote für „in der Regel“ nicht verhältnismäßig zu erklären – weil andere Maßnahmen ausreichten, um den Grenzwert einzuhalten.
Deutsche Umwelthilfe hat mehrere Urteile erwirkt
Die Deutsche Umwelthilfe hat in Sachen Luftreinhaltung bereits mehrere Urteile erwirkt. Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht Köln in der vergangenen Woche entschieden, dass Köln und Bonn 2019 in zwei Schritten – im April und September – Fahrverbote einführen sollen. Die Domstadt wurde zu einem Fahrverbot für ältere Autos fast im ganzen Stadtgebiet verpflichtet. Bonn muss Einschränkungen auf zwei Straßen einführen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Der Verein führt derzeit mehrere Klageverfahren. Darin geht es um Grenzwertüberschreitungen in bundesweit 29 Städten, zehn davon liegen in NRW. Weitere Klagen sind angekündigt. (ms/fb/mit dpa)