Nun ist nicht mehr dran zu rütteln – die AfD wird ihren Bundesparteitag wie vorgesehen Ende Juni in der Essener Grugahalle abhalten. So entschied jetzt das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und besiegelte das Schicksal der Pott-Metropole.
Die Stadt Essen wolle sich nicht mehr länger querstellen, so das Resümee einer Tagung des Rats der Revier-Stadt am Samstag (15. Juni). Hier erfährst du mehr dazu >>>. Doch trotz des Triumphs der AfD, was ihren geplanten Bundesparteitag angeht, muss sie nun einen schweren Schlag verkraften, weiß die „NRZ„.
Essener Staatsanwaltschaft erteilt AfD Absage
Denn die rechtskonservative Partei war vor zweierlei Gerichte gezogen. So hatte man darüber hinaus vor dem Essener Landgericht strafrechtliche Ermittlungen gegen Oberbürgermeister Thomas Kufen, Messe-Geschäftsführer Oliver P. Kuhrt und andere Beteiligte der Vertragskündigung eingeleitet.
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Der AfD war dabei der Ratsbeschluss jener Sitzung ein Dorn im Auge, in der die Stadt Essen sich auf ein Dokument zur Selbstverpflichtung der Bundespartei besann und die „Alternative für Deutschland“ per Ultimatum zur Unterschrift drang (wir berichteten). Laut der „NRZ“ kassierte sie für ihre Ende Mai erstattete Strafanzeige jetzt aber eine deutliche Klatsche von der Essener Staatsanwaltschaft.
Staatsanwaltschaft wird deutlich
Denn diese sieht nicht vor, ein Ermittlungsverfahren gegen Kufen, Kuhrt oder andere Beteiligte der Vertragskündigung einzuleiten, wie es am Montag (17. Juni) vonseiten der Behörde hieß.
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Demnach war die „Aufnahme von Ermittlungen (…) abzulehnen“, wie die Staatsanwaltschaft angab. Worin die Gründe für die AfD-Pleite liegen, das liest du in diesem Artikel der „NRZ“ >>>.