Für Club-Inhaber aus Essen gibt es jetzt gute Neuigkeiten!
Nach einer langen Pandemie mit einem Lockdown nach dem anderen, ist nun – dank sinkender Inzidenzen – ein Ende der Krise in Sicht. Schon bald dürfen Clubs und Discos in Essen wieder ihre Türen öffnen. Um das ganze Party-Business anzukurbeln, hat sich die Stadt dazu Folgendes überlegt…
Essen: Tanzsteuer regional abhängig
Um den Feiernden genug Raum zum Austoben zu geben, gibt es in vielen Clubs und Discos Tanzflächen. Und was wäre Feiern ohne das sorglose und choreographische Herumfuchteln der Gliedmaßen im Takt der Musik?!
Aber wusstest du, dass Club-Inhaber in manchen Regionen eine sogenannte „Tanzsteuer“ als Teil der „Vergnügungssteuer“ zahlen müssen?
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Das ist die Stadt Essen:
- geht auf das vor 850 gegründete Frauenstift Essen zurück
- 582.760 Einwohner, neun Stadtbezirke und 50 Stadtteile, viertgrößte Stadt in NRW
- seit 1958 Sitz des neugegründeten Bistums Essen
- Wahrzeichen unter anderen: Zeche Zollverein, Villa Hügel, Grugapark Essen
- war 2010 Kulturhauptstadt Europas und 2017 Grüne Hauptstadt Europas
- Oberbürgermeister ist Thomas Kufen (CDU)
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Essen: Tanzsteuer gilt pro Veranstaltungstag und angefangene zehn Quadratmeter
Tanzsteuern sind regional abhängig und keine Pflicht. Wie die Stadt Essen erklärte, erhebe die Stadt „satzungsgemäß eine Vergnügungssteuer als Aufwandsteuer für Tanzveranstaltungen einschließlich Veranstaltungen, die Tanz ermöglichen“. Die Vergnügungssteuer wird nach der Größe des Raumes erhoben, der wiederum vom Flächeninhalt abhängig ist. Davon sind ebenso Veranstaltungen im Freien betroffen.
Und wie viel wäre das jetzt genau?
„Die Pauschalsteuer beträgt zwei Euro je Veranstaltungstag und angefangene zehn Quadratmeter. Für Veranstaltungen, die über 1.00 Uhr nachts hinausgehen, erhöhen sich die Vergnügungssteuersätze für jede weitere Stunde um 30 Cent. Bei Veranstaltungen, die mehr als zwei Kalendertage ohne Unterbrechung andauern, wird die Steuer durchgehend berechnet.“
Und was genau sind jetzt die guten Nachrichten?
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Essen: Tanzsteuer soll in Essener Clubs und Discos dauerhaft entfallen
Die Stadt hat beschlossen, diese Steuer dauerhaft aufzuheben. Dazu äußerte sich die Stadt Essen, wie folgt: „Um das Gastronomiegewerbe auch nach der Pandemie weiterhin zu stärken, eine Abwanderung von Gewerbe zu verhindern, und das Freizeitangebot in einer lebenswerten Stadt weiter zu steigern, hat der Rat der Stadt Essen am 30. Juni beschlossen, auf die Erhebung der Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen in Essen dauerhaft und rückwirkend zum 1. Januar 2021 zu verzichten. Darüber hinaus sollen die Sondernutzungsgebühren für Veranstaltungen für die Zeit vom 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 durch eine temporäre Gebührenanpassung um 50 Prozent reduziert werden“.
Wird das Feiern in Zukunft also günstiger? Für Inhaber vermutlich schon, ob auch Feiernde davon profitieren, lässt sich abwarten. (ali)