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Essen: CDU-Politiker will Geflüchtete zur Arbeit zwingen – wer sich weigert, kriegt weniger Geld

Essens Sozialdezernent will das Bürgergeld abschaffen und Geflüchtete und Asylbewerber zur Arbeit zwingen. Wer sich weigert, dem drohen Konsequenzen.

Bürgergeld abschaffen, Arbeitslose jährlich einer Gesundheitsprüfung unterziehen und bei Arbeitsfähigkeit zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten. Essens Sozialdezernent Peter Renzel (CDU) hat mit seinem Vorschlag zur Reformierung des Bürgergelds hin zu einer „Arbeitslosenhilfe“ für mächtig Aufsehen gesorgt (mehr dazu hier >>>).

Mit einem sogenannten „Work First Ansatz“ will der CDU-Politiker vor allem Langzeitarbeitslose, die gesundheitlich dazu in der Lage sind, in Beschäftigung bringen. Gleiches gilt für Asylbewerber, Geflüchtete und Geduldete – in ihrem Fall sollen Leistungen im Fall einer Verweigerung sogar gekürzt werden. Die Vorschläge sind nicht neu, werden aber vor der anstehenden Bundestagswahl heiß diskutiert.

Essen: Sozialdezernent will konsequent „fördern und fordern“

Ziel der Maßnahmen sei unter anderem die Entlastung der Jobcenter. Sie sollen sich dem Plan des Essener Sozialdezernenten zufolge nicht mehr um Leistungsbezieher kümmern müssen, die als „nicht erwerbsfähig“ eingestuft werden. Stattdessen sollen sie sich zukünftig mehr auf ihre Kernaufgabe konzentrieren, der Integration erwerbsfähiger Menschen auf den Arbeitsmarkt. Zuständig für die Prüfung gesundheitlicher Eignung solle hingegen das Gesundheitsamt sein.

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„Solange Leistungsempfänger erwerbsfähig sind und im regulären Arbeitsmarkt (noch) keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen können (oder wollen), können, nein müssen diese trotzdem etwas leisten. Für das Gemeinwohl“, findet Renzel. Die Logik möchte der CDU-Politiker auch auf das Asylbewerberleistungsgesetz übertragen.

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Drastische Konsequenzen für Asylbewerber

„Erwerbsfähige Flüchtlinge, die einer Kommune zugewiesen werden und in der Regel dort
länger bleiben, müssen grundsätzlich verpflichtet werden, einer Tätigkeit im öffentlichen
Interesse, d.h. einer Gemeinwohlarbeit nachzugehen“, heißt es in einem Konzeptpapier des Essener Sozialdezernenten. Das solle möglichst mit einem Sprachkurs verknüpft sein, sollte das Sprachniveau unter dem Level B2 liegen.

Renzel prangert an, dass Geflüchtete, Asylbewerber und Geduldete häufig wegen langwieriger Prüfung der Aufenthaltsberechtigung zum Nichtstun verdammt seien. „Häufig gehen durch die langfristige Beschäftigungslosigkeit auch vorhandene Kompetenzen verloren“, warnt der CDU-Politiker. „Gleichzeitig bestehen nur sehr begrenzte Möglichkeiten, soziale Kontakte und Netzwerke auch außerhalb der eigenen
ethnischen Community aufzubauen.“


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Um dem entgegenzuwirken, sollten die Betroffenen seiner Ansicht nach zur Gemeinwohlarbeit in Vereinen, städtischen Parks oder Sportanlagen, Kirchen, Verbänden oder Ähnlichem verpflichtet werden. Asylbewerbern und Geflüchteten drohen dem Willen des Essener Sozialdezernenten sogar drastische Konsequenzen: „Bei einer Weigerung zur Aufnahme der Gemeinwohlarbeit sollen die Geldleistungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gekürzt werden.“

Karl-Josef Laumann begrüßte die Vorschläge seines Parteikollegen grundsätzlich. In einem Schreiben vom 27. Oktober 2024 gab der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW, dass mögliche Sanktionen zur Kürzung von Leistungen zunächst verfassungsrechtlich geprüft werden müssten. Dabei sei insbesondere die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. Juli 2014-1 BvL 10/12) als auch Art. 12 Grundgesetz („Berufsfreiheit“) entscheidend.