Essen.
Die Nachricht verbreitete sich im November vergangenen Jahres wie ein Lauffeuer. Ein Oberarzt (45) aus der Uniklinik Essen soll mehrere Corona-Patienten getötet haben.
Kurz danach wurde der mittlerweile 45-Jährige Anästhesist festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft
Am Dienstag hat der Prozess am Landgericht Essen begonnen. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Totschlag in drei Fällen.
Essen: Arzt soll Corona-Patienten auf dem Gewissen haben
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mediziner das Leben der schwer an Corona erkrankten Patienten künstlich verkürzt habe. Sie hatten sich nach Polizeiangaben zu dem Zeitpunkt in äußerst kritischem Zustand befunden.
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Wie Gerichtssprecher Thomas Kliegel der WAZ verriet, sei allerdings nur einer der drei Fälle für die 15 Verhandlungstage zugelassen worden. Für die anderen beiden Fälle eines verstorbenen 65-jährigen Esseners und eines 50-jährigen Gelsenkircheners reichten die bislang ermittelten Hinweise nicht für den Vorwurf der illegalen aktiven Sterbehilfe aus.
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Das ist das Universitätsklinikum Essen:
- kurz UK Essen, gelegen im Süden von Holsterhausen
- In rund 60 Gebäuden mit insgesamt 27 Kliniken und 24 Instituten sind etwa 7950 Mitarbeiter beschäftigt
- Sie versorgen jährlich rund 53.000 stationäre und 172.000 ambulante Patienten (Stand 2016)
- Die Medizinische Fakultät der Universität Duisburg-Essen bildet am Universitätsklinikum Essen und angeschlossenen Krankenhäusern angehende Ärzte aus.
- Sie gehört zu den Topadressen in Deutschland.
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Wurde niederländischer Corona-Patient in Essen getötet?
So wird nur der Fall eines verstorbenen Niederländers (47) verhandelt. Bei ihm sollen nicht nur möglicherweise Schmerz- und Beruhigungsmittel überdosiert worden sein, sondern auch zusätzlich Kaliumchlorid. Das Mittel habe bei dem Patienten unmittelbar zum Tode geführt.
Zuvor soll der Angeklagte die Ehefrau und den Bruder des Patienten auf die angebliche Aussichtslosigkeit der Therapie hingewiesen und eine palliative Sterbebegleitung empfohlen haben. Die Ehefrau sei aufgrund des ihr suggerierten kurz bevorstehenden Todes ihres Ehemannes mit der Sterbehilfe einverstanden gewesen. Der Ehemann war den Angaben zufolge zuvor wegen einer Lungenentzündung von Venlo in das Essener Klinikum verlegt worden.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die schwere Grunderkrankung des Patienten zum Zeitpunkt des Todes „nicht zwingend irreversibel“ gewesen sei und eine Weiterführung der Therapie möglich gewesen wäre.
Der Angeklagte, der auf der Intensivstation der Klinik auch in die Sterbebegleitung von schwerstkranken Patienten eingebunden gewesen war, ließ zum Prozessauftakt über seinen Anwalt die Vorwürfe zurückweisen. Zudem erklärte die Verteidigung, dass die verwendeten Medikamente keine tödliche Wirkung gehabt haben könnten.
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Der Unterschied zwischen Mord und Totschlag:
- Totschlag ist laut deutschem Strafrecht die vorsätzliche Tötung eines Menschen, die NICHT die Merkmale für Mord erfüllen
- Mordmerkmale: Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier, Heimtücke, Grausamkeit, Einsatz eines gemeingefährlichen Mittels, Ermöglichungsabsicht (um Straftaten begehen zu können), Verdeckungsabsicht (um Straftaten zu verdecken)
- Freiheitsstrafe bei Totschlag: 5-15 Jahre
- Freiheitsstrafe bei Mord: bei Feststellung der besonderen Schwere der Schuld lebenslänglich, bei verminderter Schuldfähigkeit oder Kronzeugenregelung weniger
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Uniklinikum Essen leitete Verdacht weiter
Die Uniklinik Essen hatte die Staatsanwaltschaft seinerzeit nach eigenen Angaben „unverzüglich“ informiert, als der Verdacht gegen den Oberarzt aufkam.
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Der Mediziner war erst im Februar 2020 in Essen eingestellt worden, davor am Uniklinikum in Heidelberg aktiv. (ak)