Essen.
Ungewöhnliche Auflage für einen 17-Jährigen aus Essen!
Nachdem er im Oktober 2021 in der Düsseldorfer Altstadt mit einem Messer auf einen Gleichaltrigen eingestochen hatte, wurde er zu zwei Jahren Bewährung verurteilt. Zudem darf der junge Mann aus Essen die nächsten zwei Jahre nicht nach Düsseldorf zurück.
Essen: 17-Jähriger darf nach Messer Attacke nicht mehr nach Düsseldorf
Der Jugendliche wurde verdächtigt, am 23. Oktober 2021 zusammen mit einer Gruppe Kinder bestohlen zu haben. Als sich andere Jugendliche einmischen wollten, war der Essener auf einen gleichaltrigen Kontrahenten losgegangen und hatte mit einer Mini-Machete auf ihn eingestochen. Glücklicherweise verfehlte er wichtige Blutgefäße und zufällig anwesende Ärztinnen konnten das Opfer versorgen und ihm somit das Leben retten.
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Das ist die Stadt Essen:
- geht auf das vor 850 gegründete Frauenstift Essen zurück
- 582.760 Einwohner, neun Stadtbezirke und 50 Stadtteile, viertgrößte Stadt in NRW
- seit 1958 Sitz des neugegründeten Bistums Essen
- Wahrzeichen unter anderen: Zeche Zollverein, Villa Hügel, Grugapark Essen
- war 2010 Kulturhauptstadt Europas und 2017 Grüne Hauptstadt Europas
- Oberbürgermeister ist Thomas Kufen (CDU)
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Lange Zeit konnte der Jugendliche sein Bein nicht bewegen. Erst kurz vor der Hauptverhandlung ging es ihm wieder besser, wie die „WAZ“ berichtete. Die Staatsanwaltschaft hatte die Tat zunächst als versuchten Totschlag gewertet, allerdings sah die Jugendstrafkammer dafür keinen Beweis und ahndete das Vergehen als gefährliche Körperverletzung.
Essen: 17-Jährige darf nicht mehr nach Düsseldorf
Der Täter hatte gestanden, jegliche Tötungsabsicht aber verneint. Zwei Jahre auf Bewährung wurden dem 17-Jährigen vom Gericht aufgebrummt – und zwei Auflagen. Er darf die nächsten zwei Jahre die Stadt Düsseldorf nicht mehr betreten. Hinter der ungewöhnlichen Bedingung, der Stadt Düsseldorf fernzubleiben, steckt allerdings ein nachvollziehbarer Grund. Der seit Februar in Untersuchungshaft Sitzende soll damit der Kontakt zu den Gangs verwehrt werden, mit denen er die Stadt unsicher gemacht hatte.
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Die vier Monate Jugendknast sollen zudem reichen, um ihn von weiteren Straftaten abzuhalten. Richter Markus Dörlemann betont in diesem Fall den Erziehungsgedanken hinter der Strafe. Bei längerer Gefängnisstrafe sei das Risiko erhöht, dass der 17-Jährige dort unter den schlechten Einfluss anderer Krimineller gerät. Und das wäre wiederum kontraproduktiv.
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Einer weiteren Bewährungsauflage muss der Angeklagte jetzt noch nachkommen, um auch seinen Schulabschluss nachholen zu können. Welche das ist, erfährst du bei der „WAZ“. (mbo)