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Familie skalpiert und foltert Opfer (19) in Essen: Ehrenmord-Prozess bringt erschütternde Details ans Tageslicht

Familie skalpiert und foltert Opfer (19) in Essen: Ehrenmord-Prozess bringt erschütternde Details ans Tageslicht

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Foto: Peter Sieben

Essen. 

Es war eine Frage der Ehre. Sie traten auf ihr Opfer ein, schlugen den jungen Mann mit Knüppeln, skalpierten ihn, stachen ihm mit Messern in den Bauch. Und ließen ihn zum Sterben in einem Hinterhof liegen. Wegen der Ehre.

Das jedenfalls wirft die Staatsanwaltschaft acht syrischen Männern vor, die Rede ist von versuchtem Ehrenmord. Sie sollen dem 19 Jahre alten Mohammad A. am 31. Mai 2018 vor dessen Wohnung in Essen aufgelauert haben, um ihn brutal zu töten.

Der Grund: Mohammad A. hatte ein außereheliches Verhältnis mit der gleichaltrigen Sina M. Als 16-Jährige hatte sie den heute 29-jährigen Dlovan B. nach muslimischem Ritus gehelicht. Der Ehebruch: Ein Frevel, den ihre Verwandten mit dem Tod bestraft wissen wollten. Auch Sina M. sollte eigentlich umgebracht werden, nur das Wort eines älteren Verwandten verhinderte die Tat.

Versuchter Ehrenmord in Essen: 13 Männer und Frauen auf der Anklagebank

Fünf weitere Personen sollen in die Pläne dazu involviert gewesen sein, die meisten gehören einem Familienclan an. Insgesamt müssen sich 13 Männer und Frauen seit Dienstag vor dem Landgericht Essen wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung beziehungsweise Beihilfe verantworten.

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Allein die Aufnahme der Personalien im Gerichtssaal nimmt Zeit in Anspruch – immer wieder kommt es zu Missverständnissen, weil einzelne Angeklagte nicht genau angeben können, wann und in welchem Ort sie geboren wurden. Andere wiederum verweisen auf Behördenfehler in den Akten. Zwei Dolmetscher übersetzen simultan: Auf kurdisch und arabisch.

Richter muss für Ordnung sorgen

Gleich zu Beginn der Verhandlung musste der Vorsitzende Richter Jörg Schmitt für Ordnung sorgen. Einer der Angeklagten hatte Wasserflaschen vor sich stehen. „Das ist hier keine Trinkbar“, wies er den Mann zurecht. Einer der Justizbeamten habe ihm das erlaubt, verteidigte der sich. „Das will ich nicht mehr hier sehen. Und den Beamten, der Ihnen das erlaubt hat, zeigen Sie mir gleich mal“, so Schmitt.

Angeklagter wollte Stück vom Kopf abschneiden

Als treibende Kräfte bei der Planung des Mordkomplotts gelten die Mutter und die Tante von Sina: Gulistan M. und Muzgin M. Im Gerichtssaal kämpft Gulistan M. mit den Tränen, als ihr Sohn Mostafa auf der Anklagebank Platz nimmt. Er soll bei der Tatausführung in Essen besonders aktiv gewesen sein, versuchte Mohammed A. mit einem Messer ein Ohr und ein Stück Kopf abzuschneiden, skalpierte ihn teilweise – wollte ihn „abschlachten“, wie die Staatsanwaltschaft sagt.

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Die Anklage geht noch mehr ins Detail – so sehr, dass das bloße Zuhören beinahe schmerzt. Die Täter filmten teilweise mit, während sie Mohammed A. malträtierten. Allein die Geräusche der Schläge lassen Rückschlüsse auf die Verletzungen zu, wie die Staatsanwaltschaft ausführt: 75 dumpfe Schlaggeräusche seien einem hölzernen Gegenstand zuzuordnen. 31 Mal wurde der 19-Jährige geschlagen, getreten, geschnitten und gestochen.

Besonders oft zielten die Männer dabei auf seinen Kopf, stachen ihm auch in den Unterbauch, verletzten innere Organe.

Versuchter Mord: „Es geht um die Ehre“

Die Familie beschloss seinen Tod, nachdem Bilder von ihm und Sina bei Facebook aufgetaucht waren „Es geht um die Ehre“, soll Mostafa M. Gesagt haben, als er danach seine Verwandten aus ganz Deutschland zusammentrommelte: Aus Freyburg und Halle kamen sie angereist, um Mohammed A. zu richten.

Sie sperrten Sina M. laut Anklage ein, nahmen ihr das Handy weg. Am 31. Mai, spät in der Nacht, machten sie sich zu Mohammads Wohnung auf. Zuerst hätten sie beinahe einen völlig Unbeteiligten verprügelt, der Mohammed A. offenbar ähnlich sah – doch sie bemerkten ihren Irrtum.

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Dann überfielen sie A., der gerade von einer Familienfeier zurückgekehrt war. Unvermittelt schlug einer der Männer ihn nieder, wahrscheinlich mit einem Schlagring.

Mohammad A. rettet sich in Hinterhof – dann beginnt die grausame Folter

A. rannte in den Hinterhof eines Getränkemarkts an der Steeler Straße, dann begann die Folter. Eine Anwohnerin wird schließlich aufmerksam, ruft die Polizei. Mit lebensgefährlichen Verletzungen kommt Mohammad A. ins Krankenhaus, wird notoperiert und überlebt nur gerade so.

Die Polizei entdeckt Mostafa M. noch vor Ort in einem Gebüsch, die anderen Verdächtigen machen die Beamten nach und nach ausfindig.

Heute geht es dem 19-jährigen Mohammad A. „erstaunlicherweise“ gut, sagt Rechtsanwalt Aykan Akyildiz, der A. vertritt: Der 19-Jährige ist Nebenkläger im Prozess. „Die seelischen Wunden und die Angst vor Racheaktionen ist natürlich noch präsent“, so Akyildiz.

Sina M. „offensichtlich einer Gehirnwäsche unterzogen“

Kontakt zu Sina M. hat Mohammad nicht mehr. „Sie wurde offensichtlich einer Art “Gehirnwäsche“ seitens der Familie unterzogen und hat sich von ihm komplett losgesagt“, so sein Anwalt.

Zehn der Angeklagten werden sich vor Gericht zunächst nicht einlassen, wie ihre Anwälte erklärten: Sie werden schweigen. Einer möchte sich nur zu seiner Person äußern und nur zwei der Angeklagten werden auch zur Sache aussagen.

Einer von ihnen ist Meyhaddin O. Er ist wegen Beihilfe angeklagt. Weil er bereits im Vorfeld besonders umfangreich bei der Polizei ausgesagt hatte, erschien er am Dienstag in Begleitung von Personenschützern: Mit Sturmhauben maskiert bauten sie sich im Gerichtssaal auf.

Verteidiger von Houssein M. will Prozesstermine verschieben

Im Februar soll der Prozess eigentlich weitergehen – doch die nächsten Termine könnten sich verzögern. Denn der Verteidiger von Houssein M., Markus Kluck, beantragte eine Aussetzung des Verfahrens.

In der kurdischen Übersetzung der Anklageschrift gebe es erhebliche Fehler, sein Mandant sei der deutschen Sprache kaum mächtig. „Das Recht des Angeklagten auf eine Angklageschrift in einer für ihn verständlichen Sprache ist nicht gewahrt“, so Kluck. Wie das Gericht mit dem Antrag verfährt, ist noch nicht entschieden.