Die Anklageschrift gegen einen Mann aus Oberhausen liest sich sehr ungewöhnlich für einen Gerichtsprozess in Essen. Fangen wir an mit dem Tatvorwurf laut Anklageschrift: Versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung, Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.
Genau, wir reden hier von einem Mordversuch durch einen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, weil ein Mann aus Oberhausen nachts mit seiner Kalashnikov herumspielt. Und als der Mann das Gefühl bekam, dass ihn jemand erwischt, rastet er komplett aus. Zum Prozessauftakt am Essener Landgericht äußerte sich der 32-Jährige bislang noch nicht zu den Vorwürfen.
Essen: Das spielte sich in der Nacht ab
Die unglaubliche Story spielte sich bereits am 11. März dieses Jahres in Hattingen ab. Der 32-jährige Angeklagte fuhr mitten in der Nacht zu einer Wiese, um dort ein paar Schüsse mit seiner Kalaschnikow Typ AK-47 abzufeuern. Seinen Wagen parkte der 32-Jährige für die Schießübungen mitten auf der Straße und blockierte diese damit. Nachdem er mit seiner Kalaschnikow einige Schüsse abgefeuert hatte, ging der Angeklagte zurück zu seinem abgestellten Fahrzeug und traf dort auf einen anderen 33-jährigen Mann, der durch die blockierte Straße nicht mehr mit seinem Fahrzeug weiterfahren konnte.
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Zu dem ungewöhnlichen Aufeinandertreffen in der Nacht kam es, da der 33-jährige Mann in der Straße Zeitungen austeilen wollte. Deshalb wartete der Zeitungszusteller so lange darauf, bis der 32-jährige Angeklagte wegfahren würde und damit die Straße wieder freigeben würde.
Essen: Plötzlich geriet er in Panik
Als der Angeklagte zu seinem Auto zurückkehrte, überkam ihn allerdings die Sorge, dass der Zeitungssteller etwas von seinen Schießübungen mitbekommen haben könnte. Deshalb ging er zu Beifahrertür des 33-Jährigen, holte seine Kalaschnikow raus und forderte den Zeitungszusteller dazu auf auszusteigen. Darauf geriet der Zeitungszusteller in Panik und versuchte sein Fahrzeug zu wenden.
Als Reaktion feuerte der Angeklagte mindestens dreimal mit seiner Kalaschnikow auf das Fahrzeug des Zeitungsausstellers. Dabei traf ein Schuss, nachdem er die Scheibe zerschlagen hatte, den linken Zeigefinger des 33-jährigen Zeitungszusteller und das Projektil blieb in diesem stecken. Darauf hin fuhr das Opfer rückwärts weg und duckte sich dabei.
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Der Angeklagte feuerte daraufhin mindestens fünf weitere Schüsse auf das Fahrzeug ab, von denen einer noch das Opfer im Oberarm traf. Ein weiterer abgefeuerter Schuss durchschlug die Fassade eines Hauses und verfehlte dabei nur knapp den Kopf einer darin lebenden Anwohnerin. Die Kugel verfehlte Kopf der Frau nur knapp um 30-40 cm. Daraufhin flüchtete der Angeklagte.
Der Geschädigte musste wegen seiner zwei Steckschussverletzungen operiert werden und 11 Tage in stationärer Behandlung versorgt werden. In der Anklage heißt es: „Der Angeklagte handelte in der Absicht, den Geschädigten tödlich zu verletzen, um seinen vorherigen Waffenverstoß zu verdecken.“ Die Kammer prüft jetzt die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung.