Immer wieder werden vor allem ältere Menschen Opfer fieser Betrüger-Maschen. In der Nachbarschaft einer Frau aus Essen soll ein älterer Herr von falschen Polizisten ausgeraubt und geschlagen worden sein. Sie fürchtet nun, dass sie die nächste sein könnte.
Damit es gar nicht erst so weit kommt, trifft sie seit dem Vorfall Sicherheitsmaßnahmen. Die besorgte Frau lässt ihren Hund so lange wie möglich draußen als Abschreckung für mögliche Verbrecher. Doch damit zieht sie den Ärger der Nachbarschaft auf sich. Wer ist hier nun im Recht?
Essen: Frau setzt Hund zur Abschreckung ein
„Wir wohnen unweit entfernt und haben einen Hund, der anschlägt. Ich lasse ihn auch ganz bewusst bis 22 Uhr raus! Einige Nachbarn beschweren sich, ich denke, es ist zu unserem Schutz?!“, fragt die verunsicherte Essenerin in einer Facebook-Gruppe. DERWESTEN hat Kontakt mit ihr aufgenommen und für sie mal mit einer Expertin gesprochen.
Melanie K. Fritz ist Rechtsanwältin in Herne (NRW) und unter anderem spezialisiert auf Tierrecht. Wir haben sie gefragt, wie lange und oft ein Hund überhaupt bellen darf: „Laut der Rechtsprechung darf ein Hund nicht länger als zehn Minuten am Stück durchbellen und auch nicht mehr als 30 Minuten insgesamt über den Tag verteilt, wenn sich jemand gestört fühlt“, wird die Anwältin deutlich.
DAS sagt die Anwältin für Tierrecht
In den festgelegten Ruhezeiten müssen Halter grundsätzlich darauf achten, dass ihre Tiere sich möglichst ruhig verhalten. Diese Ruhezeiten gelten grundsätzlich von 13 bis 15 Uhr und nachts von 22 bis 6 Uhr, können sich aber regional von Gemeinde zu Gemeinde etwas unterscheiden. Daran scheint sich die betroffene Halterin zumindest zu halten. Immerhin holt sie den Vierbeiner nach eigenen Angaben spätestens um 22 Uhr wieder ins Haus. Außerhalb davon sei es laut der Expertin oftmals eine Einzelfallentscheidung.
„Dabei werden die Interessen abgewogen. Wenn es häufig zu Einbrüchen oder diversen Betrugsfällen kommt, dann wird das Interesse vielleicht höher eingestuft. Aber wenn der Hund zwei Stunden am Tag am Bellen ist, dann ist das nicht mehr verhältnismäßig.“ Sollten sich die Nachbarn tatsächlich dauerhaft gestört fühlen, könnten sie mit einem Lärmprotokoll in der Hand, zu einem Rechtsanwalt gehen. Dann könnte der Halterin im schlimmsten Fall eine Unterlassungsklage drohen. Mit deftigen Folgen bei einer Verurteilung: „Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird ein bestimmter Betrag festgelegt, der dann zu zahlen ist, wenn sich nicht drangehalten wird“, erklärt die Tierrechts-Expertin. Melanie K. Fritz rät deshalb, das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen und eine gemeinsame Lösung zu finden.
SO verhältst du dich richtig
Das hilft der Anwohnerin natürlich noch nicht, damit sie sich in ihrem Haus wieder sicherer fühlt. Wir haben deshalb auch nach Sicherheitsmaßnahmen gegen die Falsche-Polizisten-Masche bei der Polizei Essen nachgefragt. Die Beamten raten, sich im Zweifelsfall immer den Dienstausweis zeigen zu lassen: „Dieser ist seit einiger Zeit blau und weist auch Sicherheitsmerkmale wie den Schriftzug „Polizei“ als Hologramm auf der Vorderseite auf. Beamte der Kriminalpolizei haben außerdem die sogenannte Kriminalpolizei-Dienstmarke, mit der sie sich zusätzlich legitimieren können“, heißt es von einer Sprecherin.
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Sollte dann immer noch Unsicherheit bestehen, wird geraten die 110 zu wählen. Die Beamten am Telefon können den Einsatz entweder bestätigen oder schicken zur Not eine Streife raus. In jedem Fall gelte aber, „dass die Polizei nie Geld oder Wertgegenstände entgegennehmen würde oder am Telefon nach der finanziellen Situation oder nach Kontodaten fragen würde.“ Für weitere Tipps auch zu anderen Betrugsmaschen verweist die Sprecherin der Polizei Essen auf die Internetseite „Polizei-Beratung.de“.