Essen.
Ein ganz normaler Einsatz? Oder doch ein erschreckender Fall von Polizei-Gewalt in Essen?
Am Freitagabend ist die Polizei in Essen-Leithe gegen einen nackten Mann im Park vorgegangen. Doch der vermeintliche Routine-Einsatz hat ein Nachspiel, denn: Ein Video eines Augenzeugen, das DER WESTEN vorliegt, zeigt ein erschreckendes Ausmaß von Gewalt! Schlägt hier die Polizei Essen über jede Stränge?
Möglicherweise. Denn jetzt wird das Polizeipräsidium Bochum aus Neutralitätsgründen überprüfen, ob die Maßnahmen der Essener Polizisten verhältnismäßig gewesen sind.
Essen: Polizei nimmt nackten Mann in Park fest – Video zeigt brutale Szenen
Rückblick: Laut Polizei Essen haben Rettungssanitäter Alarm geschlagen, weil ein 41-Jähriger sie an der Wendelinstraße angegriffen habe. Warum der Rettungsdienst überhaupt dort war, kann die Polizei nicht sagen. Noch vor dem Eintreffen der Polizei hat sich der Mann aus Essen entkleidet, ist in den nahe gelegenen Park gerannt – auch über Bahngleise. Fast wäre er dabei von einem Zug erfasst worden.
Im Polizei-Bericht heißt es weiter: „In der Grünanlage beabsichtigten die Beamten, den Essener zum Schutze seiner Person in Gewahrsam zu nehmen und ihn zur weiteren Behandlung an den Rettungsdienst zu übergeben“. Doch der Mann habe „höchst aggressiv“ reagiert, auf die Polizisten eingeschlagen. Nur durch den Einsatz mehrerer Beamten und eines Hundes habe der „sich wie von Sinnen gebärdende Mann“ überwältigt werden können. Auch ein Taser sei gegen den Essener eingesetzt worden. In der Folge wurde er mit schweren Verletzungen in eine Klinik eingeliefert.
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Polizeigewalt in Deutschland:
- körperliche und psychische Gewalt, die von Polizisten ausgeübt wird
- Gewaltanwendung ist gesetzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen und in verhältnismäßigem Ausmaß erlaubt
- unter den Betroffenen sind oft Drogenabhängige, Obdachlose, Prostituierte, Demonstranten und Angehörige ethnischer Minderheiten
- nur wenige Strafanzeigen gegen Polizisten in Deutschland führen letztlich zu einer Anklage
- der UN-Menschenrechtsrat hat Deutschland empfohlen, eine unabhängige Beschwerdestelle einzurichten, was aber noch immer nicht existiert
- jährlich wird die Zahl der Anzeigen gegen Polizisten in Deutschland mit 1.600 bis 2.000 Fällen beziffert
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Essen: Augenzeugen-Video liegt DER WESTEN vor
DER WESTEN liegt ein Augenzeugen-Video vor, das den Polizei-Einsatz in einem rund sechsminütigen Ausschnitt zeigt. Zu sehen ist der nackte Mann, am Boden liegend, blutend, umzingelt und fixiert von zunächst fünf Polizisten. Später sind zwei weitere hinzugekommen. Auch ein Polizeihund ist im Einsatz, man sieht, wie das Tier immer wieder den längst überwältigten Mann, der ohnehin gegen die Überzahl der Polizisten keine Chance hat, beißt.
Verstörend: Obwohl längst wehrlos und außer Gefecht, schlagen ein Polizist und eine Polizistin immer wieder mit ihren Schlagstöcken auf die Beine des 41-Jährigen ein. Dass der Einsatz von Spaziergängern beobachtet und gefilmt wird, stört die Polizisten nicht. Selbst nach mindestens zwei Minuten, die der wehrlose Mann bereits am Boden liegt, setzt ein Polizist einmal mehr einen Taser ein.
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Beobachter widersprechen Polizei-Darstellung – Ermittlungen gegen Beamte aus Essen
Gegenüber DER WESTEN erzählt ein Augenzeuge, der nach eigenen Angaben den gesamten Einsatz beobachtet habe, dass der Verdächtige sich zunächst in einem Gebüsch vor den Polizisten versteckt hätte. Damit widerspricht der Zeuge die Aussage der Polizei, dass der Nackte aggressiv auf die Beamten zugestürmt sei. Als er dann doch im Gebüsch entdeckt wurde, habe sich der Hund schon direkt in die Wade des Mannes verbissen. Weitere Beobachter meinen, der Essener habe zwar verwirrt gewirkt, allerdings zu keinem Zeitpunkt aggressiv, wie die Polizei berichtet.
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Gegen den Mann wird wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt, zudem ist ihm eine Blutprobe entnommen worden, um zu prüfen, ob seine Schuldfähigkeit durch Drogen oder Alkohol eingeschränkt war. Parallel dazu ermittelt die Polizei Bochum aber auch gegen ihre Essener Kollegen wegen möglicher Dienstvergehen. Wann belastbare Erkenntnisse vorliegen werden, ist nicht absehbar und bleibt abzuwarten.