Was für ein Hickhack um den AfD-Parteitag in Essen! Eigentlich wollte die rechtskonservative Partei vom 28. bis zum 30. Juni in der Grugahalle ihren Bundesparteitag durchführen. Schon jetzt kündigten zahlreiche Gegendemonstranten an, parallel läuft die EM 2024 in Deutschland und entsprechende Public-Viewing-Events. Heißt also für die Sicherheitsbehörden: Vollalarm und richtig viel Arbeit (hier mehr dazu)!
Auch deshalb prüfte die Stadt Essen, ob man nicht doch der AfD einen Strich durch die Rechnung und die Veranstaltung untersagen könnte. Jetzt aber ist die Entscheidung gefallen: Die Stadt erlaubt der AfD ihren Parteitag – aber nur unter einer konkreten Bedingung!
Essen: Paukenschlag! Stadt erlaubt AfD-Parteitag
Wie die Stadt am Mittwoch (29. Mai) mitteilte, fordert sie die AfD auf, eine Selbstverpflichtung abzugeben. In einer Vorlage, die der Stadtrat bereits mit klarer Mehrheit (71 von 80 gültigen Stimmen) annahm, heißt es, dass die Verwendung und Verbreitung von rechtsextremen, strafbaren Äußerungen verhindert werden solle. Sollte die Erklärung nicht bis zum 4. Juni abgeschlossen werden, werde der Mietvertrag zwischen der AfD und der Messe Essen fristlos gekündigt.
Man wolle der Partei keine Plattform für Straftaten bieten. Die Stadt verwies auf die verbotene SA-Parole „Alles für Deutschland“. Sie fordert von der AfD eine schriftliche Selbstverpflichtung, dass solche Äußerungen auf dem Parteitag in Essen verhindert und mögliche Verstöße „unverzüglich und wirksam“ unterbunden werden. Bei Verstößen drohe eine Strafe von bis zu 500.000 Euro.
Partei soll Selbstverpflichtung abgeben
Grundsätzlich hätten Parteien das Recht, kommunale Einrichtungen wie die Grugahalle zu nutzen, betonte die Stadt. Doch in der Rechtsprechung sei anerkannt, dass ein Anspruch darauf nicht besteht, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es dabei zu Straftaten komme. Solche Anhaltspunkte sehe die Stadt. Seit Vertragsschluss im Januar sei „mit zunehmender Deutlichkeit eine fortschreitende Radikalisierung wesentlicher Teile der AfD zu beobachten“, erklärte sie weiter. Es sei eine gehäufte Begehung von Äußerungsdelikten, besonders durch die Verbreitung und Verwendung der verbotenen SA-Kampflosung zu beobachten.
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Angestoßen worden sei diese Entwicklung vor allem durch den Vorsitzenden der AfD-Fraktion in Thüringen, Björn Höcke. Er wurde im Mai wegen der Verwendung der Parole 2021 bei einer Kundgebung zu einer Geldstrafe verurteilt. „Diese und ähnliche Äußerungsdelikte treffen zusammen mit den in der jüngsten Zeit bekannt gewordenen ausländerfeindlichen Bestrebungen in der AfD“, erklärte die Stadt. Es gebe gewichtige Anhaltspunkte für Bestrebungen in der AfD, „die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind.“ (mit dpa)