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Stadtwerke Essen geben dringende Warnung an Bürger raus: „Wir raten zu äußerster Vorsicht“

Unbekannte geben sich derzeit offenbar als Mitarbeiter der Stadtwerke Essen aus. So schützt du dich vor dem Betrug.

© IMAGO/Jochen Tack

Das ist die Stadt Essen

Diese Aspekte machen Essen zu einer vielseitigen Stadt mit einer interessanten Geschichte, wirtschaftlicher Bedeutung, sportlichen Erfolgen und Freizeitmöglichkeiten.

Anwohner in Essen aufgepasst: Die Stadtwerke geben eine dringende Warnung heraus!

Besonders in den nördlichen Stadtteilen sollten alle Anwohner wachsam sein.

Stadtwerke Essen warnt vor Trickbetrügern

Essen warnt vor falschen Mitarbeitern der Stadtwerke. Demnach treiben Trickbetrüger in der NRW-Stadt ihr Unwesen. Diese geben sich am Telefon oder direkt an der Haustür als Mitarbeiter der Stadtwerke aus. Ihr Ziel? Sie wollen in Keller oder Wohnungen, um angeblich das Wasser abzustellen oder Leitungen zu überprüfen.

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„Wir raten zu äußerster Vorsicht: Lassen Sie Unbekannte nicht in Ihre
Häuser oder Wohnungen!“, warnt Roy Daffinger,
Unternehmenssprecher Technik der Stadtwerke Essen. Die Stadtwerke raten daher, keine fremden Personen ins Haus oder in die Wohnung zu lassen.

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Ausweise und Foto: So erkennst du die Stadtwerke-Mitarbeiter

Die Stadtwerke betonen, dass sich ihre tatsächlichen Mitarbeiter grundsätzlich vorher anmelden, wenn sie etwas überprüfen wollen. Nur in wirklich dringenden Fällen, z. B. bei akuten Schäden, kommen sie unangemeldet. In solchen Fällen wird aber immer zuerst der Vermieter oder der Bewohner selbst kontaktiert.

Als Tipp fügte der Sprecher hinzu: Die Mitarbeiter der Stadtwerke können sich durch einen Dienstausweis mit Foto ausweisen. Weiter betont er: „Den Ausweis sollte man sich unbedingt vorzeigen lassen.“


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Übrigens: Wer an der Haustür überrumpelt wurde, kann den geschlossenen Vertrag noch widerrufen, so die „Europäische Verbraucherzentrale“. Dafür hat man 14 Tage Zeit. Hat man keine Widerrufsbelehrung erhalten, ist der Widerruf sogar noch länger möglich. Der Rücktritt erfolgt am besten schriftlich per Einschreiben – und zwar auf einem speziellen Rücktrittsformular, das dem Vertrag oft beiliegt.