Die Regionalliga-Partie von Rot Weiß Essen gegen Preußen Münster im Februar diesen Jahres hat jetzt heftige Konsequenzen für einen Familienvater aus Marl. Weil der 37-Jährige im laufenden Spielbetrieb einen Böller auf das gegnerische Team geworfen hatte, musste er sich jetzt vor Gericht verantworten.
Und das Amtsgericht Essen geht nicht zimperlich mit dem Spielstörer um. Der Marler hat eine empfindliche Strafe aufgebrummt bekommen, die er so schnell nicht mehr vergessen wird. Doch was war passiert?
Essen: Mann schmeißt Böller auf Münsteraner Ersatzbank
Am 22. Februar trafen Rot Weiß Essen (RWE) und Münster Preußen in einem Fußballspiel der Regionalliga West aufeinander. Das „Duell der beiden Erzrivalen“ wurde schon im Vorfeld kritisch beäugt, war doch allein wegen der großen Rivalität der beiden Fußballklubs von einer explosiven Stimmung im Stadion an der Hafenstraße auszugehen.
In der Tat schenkten sich beide Mannschaften auf dem Rasen nichts. In der 72. Minute stand es gerade 1:1 als es dann zum großen Eklat kam. Aus dem RWE-Fanblock flog ein Böller in Richtung der Münsteraner Ersatzbank und explodierte direkt vor den Füßen zweier Ersatzspieler Preußens sowie einem der Fitnesstrainer des Vereins. Die Folge: Mehrere Knalltraumata bei den Opfern, ein sofortiger Spielabbruch, eine 15.000 Euro hohe Strafe für die Essener und ein anschließend gewerteter 2:0 Sieg für Preußen Münster. Dieses Ergebnis hatte sich der Böllerwerfer sicherlich nicht gewünscht.
Gesichtstattoo überführt den Täter
Doch für ihn sollte es noch härter kommen. Denn unverzüglich nahm die Polizei die Fahndung nach dem Marler auf. Sein markantes Gesichtstattoo soll, laut „Bild-Zeitung“, ihn letzten Endes überführt haben. Jetzt musste er sich vor Gericht für seine fahrlässige und rücksichtslose Aktion verantworten.
Der Richter schien es bei einer Urteilsfindung auch nicht schwer gehabt zu haben. Mehrere Videos und Fotos von der Tat würden laut Gericht unmissverständlich den Täter identifizieren können. Deshalb geht es für den Familienvater vorerst für zwei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis – ohne Bewährung. Die hatte sich der 37-Jährige mit zwei vorherigen Vorstrafen selbst bereits verspielt. Doch sein Verteidiger kündigte bereits kurz nach der Urteilsverkündung gegenüber der „Bild“ an, in Berufung gehen zu wollen.