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Essen: Böller-Verbot an Silvester – jetzt schafft die Stadt Klarheit! „Krankenhäuser schonen“

Die Stadt Essen spricht Klartext – sind Silvester-Krachen nun endgültig verboten? Klar ist, es gibt zahlreiche Regeln. Hier erfährst du mehr.

Essen: Böller-Verbot - Silvester (Symbolbilld)
Essen: Böller-Verbot - Silvester (Symbolbilld) Foto: IMAGO/Funke Foto Services

Zehn, neun, acht, sieben, sechs … diesen Countdown werden in wenigen Wochen wieder viele Menschen in NRW herunterzählen. Schließlich ist es Tradition, pünktlich zum Jahreswechsel die Korken und Böller knallen zu lassen.

Doch ist in Essen jetzt Schluss mit diesem Ritual? Die Stadt spricht jetzt Klartext.

Essen: Böller-Verbot? Es gibt klare Regeln

Es sind nur noch wenige Tage bis zum Jahreswechsel. Kein Wunder, dass sich viele Silvester-Fans schon jetzt Gedanken über ein mögliches Böllerverbot machen. Schließlich plädieren immer mehr Menschen und gerade auch Tierheime dafür, das neue Jahr ohne bunte und vor allem laute Knaller und Böller zu feiern.

Eins vorweg – ein absolutes Böller-Verbot gibt es nicht, aber die Menschen in NRW sollten sich rechtzeitig über die Bestimmungen für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern informieren. So soll man zum Beispiel Feurewerkskörper nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen anzünden.

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Außerdem dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II nur vom 29. bis 31. Dezember im Einzelhandel verkauft werden. Immerhin ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern – ohne Genehmigung – nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt, so die Stadt.

Essen soll „kein Feuerwerk zünden“ – das steckt dahinter

Dennoch wird gefordert, kein Feuerwerk zu zünden. So schreibt die NRW-Metrople: „Um die Zahl der Unfälle vor und in der Silvesternacht zu reduzieren und die Kapazitäten in den Krankenhäusern zu schonen, appelliert die Stadt Essen jedoch an Bürger*innen, kein Feuerwerk zu zünden“.

Auch bei der anschließenden Entsorgung der Feuerwerkskörper mahnt die Stadt zur Vorsicht. So sollen abgebrannte Feuerwerkskörper nur unter Beachtung der Herstellerhinweise über den Restmüll entsorgt werden. Nicht verbrauchte Feuerwerkskörper dürfen erst beseitigt werden, wenn sie so bearbeitet worden sind, dass sie nicht mehr brennbar sind.


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Es bleibt abzuwarten, ob die Menschen in NRW dem Aufruf der Stadt folgen. Was ein Essener Tierheim zu Silvester sagt, kann man HIER nachlesen.