Essen.
Vielen Angehörigen wurde bang ums Herz, als sie vom neuen generellen Besuchsverbot (für die ersten sechs Tage) im Uniklinikum Essen und anderen Krankenhäusern hörten.
Viele Fragen schossen ihnen durch den Kopf: Kann ich meine Frau in der Uniklinik in Essen in den Kreißsaal begleiten? Kann ich meine Liebsten gar nicht mehr sehen, auch wenn sie schwer krank sind? Warum lässt sich das trotz PCR-Test nicht umgehen? Die Uniklinik erklärte nun, warum die Maßnahme notwendig ist und welche Regeln genau gelten.
Essen: Uniklinikum verhängt generelles Besuchsverbot für die ersten 6 Tage
„Aufgrund der aktuellen Entwicklungen des Infektionsgeschehens werden die Besuchsregelungen der Universitätsmedizin Essen am Standort Universitätsklinikum Essen ab Dienstag, den 30. November 2021, geändert. Es gilt für alle Einrichtungen der Universitätsmedizin Essen ein generelles Besuchsverbot für die ersten 6 Tage“, ist auf der Website der Uniklinik zu lesen.
Dazu folgende Erklärungen:
- „Ab dem 7. Tag kann von einer Person ein Besuch mit einer Dauer von maximal 1 Stunde erfolgen.“
- „Dabei ist zu beachten, dass jeweils 1 Besucher in einem Zimmer sein darf.“
- „Für den Besuch wird ein Besucherausweis benötigt. Einen Besucherausweis erhalten Sie nach vorheriger Terminvereinbarung in unserem Besucherzentrum.“
- „Für diesen Besucherausweis benötigen Sie 2G plus, also: Einen vollständigen Impfschutz bzw. die Genesung von einer COVID-Infektion und einen höchstens 24 Stunden alten negativen PCR-Test. Ein Antigen-Schnelltest reicht nicht aus!“
Essen: Drastische Verschärfung der Regeln am Uniklinikum Essen auch auf in der Kinderklinik?
In der Kinderklinik sieht die Sache dagegen schon etwas anders aus. Dort gilt für alle ambulanten Patienten (ab sechs Jahren) sowie Begleitpersonen statt 2G die 3G-Regelung. Geimpfte und Genesene müssen einen Nachweis vorzeigen, während Getestete einen negativen SARS- CoV-2-Ag oder einen PCR-Test vorweisen müssen, der nicht älter als 24 Stunden ist und der in einer medizinischen Einrichtung durchgeführt wurde. Zudem herrscht eine FFP2-Maskenpflicht. Aktuell ist allerdings nur eine Begleitperson pro Kind erlaubt.
Auch geplante stationäre Aufenthalte sind unter Vorlage einer negativen Testung (nicht älter als 24 Stunden) bei Aufnahme möglich. Das betrifft Patienten sowie Begleitpersonen. Stationär dürfen zwei Begleitpersonen angegeben werden, diese dürften untereinander „so begrenzt wie möglich wechseln“, sollten jedoch nicht gleichzeitig auf Station sein, heißt es seitens der Klinik.
Und weiter: „Begleitpersonen, die nicht in der Klinik schlafen, müssen alle 24 Stunden einen negativen Test-Nachweis mitbringen. Alle, die in der Klinik schlafen (Patient und Begleitperson) werden auf der Station regelmäßig getestet.“
Ebenfalls beruhigend: Auch in der Geburtsklinik gibt es eine Ausnahme: Väter dürften weiterhin mit in den Kreißsaal. Dort gelte die 3G-Regel.
Essen: Generelles Besuchsverbot in Krankenhäusern – deshalb musste auch das Uniklinikum handeln
Wir hakten beim Uniklinikum nach, um die neuen Bestimmungen und ihre Hintergründe besser zu verstehen und erhielten ein Statement: „Mit Zunahme der Infektionszahlen und dem Bekanntwerden der Omikron-Variante, zu der keine Entwarnung zu geben ist und für die aktuell kein nachgewiesener verlässlicher Antigen-Schnelltest vorliegt, haben wir zum Schutz unserer Patientinnen und Patienten und Mitarbeitenden veranlasst gesehen, die Besuchsregelung zu verschärfen.“
Man sei sich bewusst, dass die Einschränkungen der Besuchsmöglichkeiten Belastungen und Unannehmlichkeiten mit sich bringen. Der Handlungsleitfaden der Uniklinik sei es, schwerkranke Patienten sowie die Mitarbeitenden so gut wie zu schützen. „Von den Betroffenen erhalten wir Verständnis“, heißt es weiter.
Uniklinikum Essen: Lockerung des „generellen Besuchsverbot für die ersten sechs Tage“ in Ausnahmefällen möglich
Doch das bedeute nicht, dass Ausnahmen ausgeschlossen seien: „Bei Härtefällen besteht immer die Möglichkeit zu Einzelfallprüfungen und Sonderregelungen.“
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Das Uniklinikum erinnert zudem daran, dass im Frühjahr 2021 in ihrer Einrichtung wie auch in anderen Krankenhäusern ein generelles Besuchsverbot mit Ausnahme der Kinderklinik, der Palliativstation (WTZ4) sowie der Blutspende bestand. „Damals überwog die Zustimmung zum Schutz der schwerkranken Patienten und der Mitarbeitenden deutlich die Beschwerden.“
Man hoffe, die Besuchsregelungen schon bald wieder lockern zu können. (alp)
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