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Gruppenvergewaltigungen im Ruhrgebiet: Drei der fünf Verurteilten sind wieder auf freiem Fuß – das ist der Grund

Gruppenvergewaltigungen im Ruhrgebiet: Drei der fünf Verurteilten sind wieder auf freiem Fuß
– das ist der Grund

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Die Angeklagten Gianni H. (links vorne), Enrico F. (dahinter), Dean Martin L. (mitte, verpixelt), Antonio H. (dahinter) und Joshua E. (rechts) Foto: Daniel Sobolewski / DER WESTEN

Essen. 

Zu drei Jahren und neun Monaten hatte das Essener Landgericht Enrico F. (24) im Prozess um die Gruppenvergewaltigungen im Ruhrgebiet verurteilt.

Doch hinter Gittern sitzt der 24-Jährige aktuell nicht. Er ist auf freiem Fuß, wie Gerichtssprecher Dr. Johannes Hidding auf DER WESTEN-Nachfrage erklärte.

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„Er war in U-Haft, der Haftbefehl ist aufgehoben und unter Auflagen außer Vollzug“, so Gerichtssprecher Hidding.

Grund dafür ist, dass das im November 2018 gesprochene Urteil im Prozess um die Gruppenvergewaltigungen im Ruhrgebiet noch nicht rechtskräftig ist. Die fünf Angeklagten haben Revision eingelegt. Daher wandert der Fall jetzt zum Bundesgerichtshof. Bis er dort verhandelt wird, dürfte es aber Sommer werden, so eine Sprecherin des Gerichtshofs.

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Neben Enrico F. sind auch Nuri E. (20), der zu vier Jahren verurteilt wurden und Antonio H. (17), zu fünf Jahren verurteilt, auf freiem Fuß. Sie haben Meldeauflagen, an die sich halten müssen, so Gerichtssprecher Hidding.

Einzig bei Dean Martin L. und Gianni H. sei die Sache anders. Gianni H. (20) erhielt mit sechs Jahren und drei Monaten Haft die höchste Strafe der fünf Angeklagten. Wie bei ihm bestehe auch bei Dean Martin L. Fluchtgefahr, weswegen das Gericht einen Haftgrund gegeben sah.

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Dean Martin L. war bereits auf der Flucht, die Beamten fahndeten nach ihm mit einem Foto. Er stellte sich erst, als der Fahndungsdruck zu groß wurde.

Weitere Täter und Taten stehen im Raum

Die fünf Verurteilten sind offenbar nicht die einzigen. Wie nach dem Urteil im November bekannt wurde, sind zwei weitere junge Männer verdächtigt, an den Verbrechen beteiligt gewesen zu sein.

Auch mehrere weitere Taten stehen im Raum. (ms)